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Briefe der IFPI Schweiz an die Provider

Die IFPI Schweiz hat vor etwas mehr als einem Monat in der Schweiz die Kampagne „Game Over“ gestartet. Mit der Kampagne wird versucht, gegen Filesharer vorzugehen. Die IFPI sendet momentan Briefe an die Provider mit welchen diese aufgefordert werden „wirksame Massnahmen zu ergreifen, um diese rechtswidrigen Zustände zu beenden und die unautorisierte Vervielfältigung und Verbreitung…

  • Daniel Boos

Die IFPI Schweiz hat vor etwas mehr als einem Monat in der Schweiz die Kampagne „Game Over“ gestartet. Mit der Kampagne wird versucht, gegen Filesharer vorzugehen. Die IFPI sendet momentan Briefe an die Provider mit welchen diese aufgefordert werden „wirksame Massnahmen zu ergreifen, um diese rechtswidrigen Zustände zu beenden und die unautorisierte Vervielfältigung und Verbreitung zu stoppen“. Zudem wird verlangt, dass der Provider entweder der IFPI die persönlichen Daten zu der angegeben IP Nummer ausliefert oder der Person direkt den beiliegenden Brief und die Unterlassungserklärung sendet.

Mit dem drohenden Ton soll wohl überspielt werden, dass die IFPI Aktion rechtlich fragwürdig ist. So geht fast vergessen, dass aufgrund bestehender Gesetze, wie dem Datenschutz, aber auch dem in der Schweiz geltenden „Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (inklusive Verordnung „Vuepf“) keine Auskunftsplicht gegenüber einer Organisation wie IFPI besteht.

Eine ausführlichere Betrachtung der Aktion und der Briefe findet sich auch auf Heise.

Über die Autor:innen

  • Daniel Boos

    Daniel Boos ist promovierter Organisationswissenschaftler. Er beschäftigt sich seit einigen Jahren verstärkt mit dem Thema Public Domain und ist auch in verschiedenen netzpolitischen Initiativen aktiv, dazu gehören etwa die Digitale Allmend oder Creative Commons Switzerland. Unter dem Titel ‹Re: Public Domain› hat er zusammen mit dem Zürcher Dock18 auch verschiedentlich öffentliche Anlässe zum Thema Public Domain durchgeführt. Hauptberuflich untersucht er, welchen Einfluss Internet-Technologien auf die Arbeit haben und wie die Zukunft der Arbeit aussehen könnte.


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6 Kommentare zu „Briefe der IFPI Schweiz an die Provider“


  1. Thank you for this info!

    I’m in charge of info at ADISI (internet law association of Italian-language Switzerland, http://www.adisi.ch). We’ve been gathering info about Game Over since IFPI refused to translate theirs into Italian, asking us to „understand that [their] resources have limits“.

    So I took the liberty to translate your post into Italian on our blog: Game Over: lettere dell’IFPI ai provider internet. I hope you don’t mind: if you do, pleaselet me know and I’ll delete the post.

    Best wishes for 2006 – Claude Almansi


  2. Lämmergeier

    ,

    Ich finde das Anliegen der IFPI durchaus nachvollziehbar und finde sie agiert im Interesse der Musikschaffenden. Es kann nicht angehen, dass die Leistungen der Musiker und Komponisten ständig per filesharing ohne Entgelt verbreitet werden.


  3. Daniel

    ,

    Unterdessen gab es schon mehrere Berichterstattungen zu den IFPI Briefen in der Schweiz.

    10vor10 und der Beobachter haben ziemlich neulich über die IFPI Aktion “Game Over” berichtet. Kurz gesagt hat die IFPI Briefe an die Provider geschickt und sie zur Weiterleitung oder Herausgabe von Daten über filesharer aufgefordert.

    Im 10vor10 werden nun die Briefe analysiert und gemäss Transkript von blog.ch sagte Christian Schwarzenegger, Professor für Strafrecht, Uni Zürich zusammengefasst: “Androhen einer Strafanzeige kann als Nötigung angesehen werden / Die Verbindungsdaten sind vom Fernmeldegeheimnis geschützt / IFPI verlangt Weiterleitung von Briefen, aber darauf gibt es keinen rechtlichen Anspruch”. Nachfolgend machte Fredy Künzler von Init7 die Sichtweise der Provider deutlich.

    Der Beobachter berichtetet zudem auch, dass andere Provider nicht gewillt sind mit der IFPI so zu kooperieren:
    ” Swisscom, Cablecom und Sunrise haben unter Berufung auf das Fernmelde- und Datenschutzgesetz rundweg abgelehnt, Post von IFPI an ihre Kunden weiterzuleiten. Die Cablecom retournierte die Kuverts postwendend. «Aufgrund der unklaren Rechtslage behalten wir uns auch weiterhin vor, die Briefe ungeöffnet an den Absender zurückzuschicken», sagt Stephan Howeg, Mediensprecher von Cablecom. “


  4. […] Neben dem mehrfach schon bestätigten Aussage, dass in der Schweiz der Download von Musik legal ist und bleibt, hat es auch eine Antwort zur Frage von Schadenersatzforderungen der IFPI. Die IFPI  beobachtet Tauschbörsen und hat auch schon Briefe mit Schadenersatzforderungen bis zu Fr. 9000.- verschickt. Der Beobachter schreibt nun: Die Urheberrechtsexperten sind sich einig, dass diese Schadenersatzforderungen gerichtlich kaum durchsetzbar sind. Aus diesem Grund müssen die Betroffenen die Erklärung der IFPI nicht unterschreiben. Es besteht allerdings die Gefahr, dass die IFPI dann Strafanzeige erstattet. Hinzufügen zu:Diese Icons verweisen auf Social Bookmarking Seiten, wo Leser Links zu Webseiten teilen und entdecken können. […]


  5. […] Das übertriebene Vorgehen stösst bei einigen DJs verständlicherweise auf Kritik. Es ist zudem fragwürdig, ob die IFPI Schweiz überhaupt diese Forderungen durchsetzen könnte. Die IFPI Schweiz neigt aber auch dazu gross Kampagnen zu starten und irgendwelche Forderungen aufzustellen. Beispielsweise die Briefe an Tauschbörsennutzende 2005 oder 2001. Hat jemand die Warnbriefe und kann er Sie uns zur Verfügung stellen? von Daniel um 20:27 | abgelegt in Urheberrecht, Digitalkultur, Musik im Netz, Schweiz Trackback URL | Comment RSS Feed Tag at del.icio.us | Incoming links […]


  6. […] Das übertriebene Vorgehen stösst bei einigen DJs verständlicherweise auf Kritik. Es ist zudem fragwürdig, ob die IFPI Schweiz überhaupt diese Forderungen durchsetzen könnte. Die IFPI Schweiz neigt aber auch dazu gross Kampagnen zu starten und irgendwelche Forderungen aufzustellen. Beispielsweise die Briefe an Tauschbörsennutzende 2005 oder 2001. Hat jemand die Warnbriefe und kann er Sie uns zur Verfügung stellen? Hinzufügen zu:Diese Icons verweisen auf Social Bookmarking Seiten, wo Leser Links zu Webseiten teilen und entdecken können. […]

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