Thomas Hoeren
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: Hate-Speech-Gesetz: Verbände erheben schwerwiegende rechtliche Einwände Das von Justizminister Maas eilig eingebrachte Netzwerkdurchsetzungsgesetz steht weiterhin massiv in der Kritik von Digitalverbänden, Bürgerrechtsorganisationen und Juristen. Auch die Amadeu-Antonio-Stiftung warnt vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit.
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: Informationsrechtler Thomas Hoeren zur Neuregelung der Störerhaftung: „Entwurf in jeder Hinsicht unsinnig“
: Informationsrechtler Thomas Hoeren zur Neuregelung der Störerhaftung: „Entwurf in jeder Hinsicht unsinnig“ Thomas Hoeren ist Professor für Informationsrecht und Rechtsinformatik an Universität Münster und geht auf seinem Blog bei Beck-Online hart mit dem Entwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der WLAN-Störerhaftung ins Gericht, bezeichnet ihn als „eine einzige Unverschämtheit“:
Der Entwurf hat das Ziel, den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze in den Städten vorantreiben. Soweit Neusprech. In Wirklichkeit geht es um eine radikale Verschärfung der Haftung für WLAN-Betreiber. Personen, die anderen über ihr WLAN Zugang zum Internet gewähren, sollen nämlich nur dann nicht als Störer für Rechtsverletzungen Dritter verantwortlich sein, wenn sie “zumutbare Maßnahmen” zur Verhinderung solcher Verstöße ergriffen haben. Dazu müssen die Anbieter ihren Anschluss verschlüsseln und dürfen den Zugang nur solchen Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, die zuvor eingewilligt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Rein private, nicht geschäftsmäßige WLAN-Anbieter – wie z.B. die Freifunker – sollen nach dem Entwurf nur dann in den Genuss der Haftungsfreistellung kommen, wenn sie darüber hinaus auch die Namen der Nutzerinnen und Nutzer kennen. Wieso private Netzbetreiber gegenüber gewerblichen Providern so schlecht gestellt werden, versteht keiner.
In den Kommentaren zu seinem Beitrag legt Hoeren noch nach und bezeichnet den „Entwurf in jeder Hinsicht unsinnig“:
Um nur ein Beispiel zu bringen: Das Haftungsprivileg für gewerbliche WLAN-Provider soll nur dann greifen, „wenn dieser den Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen“. Was geschieht, wenn der Provider nicht nachweisen kann, das er eine solche Erklärung im jeweiligen Einzelfall eingeholt hat? Er haftet dann als Täter voll für alle Rechtsverletzungen durch den Nutzer (egal aus welchem Rechtsgrund). Wer sollte ein solches Risiko eingehen wollen.
Hoerens Fazit:
Wer schreibt eigentlich solch einen Unsinn? Und wieso geht so etwas ins Kabinett? Und wer stoppt diesen Zug? Langsam wird man müde und verbittert, wenn man sich die Qualität der Gesetzgebung in Deutschland ansieht.