Sebastian Sudrow
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Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes: Ausnahme für Geschäftsgeheimnisse als „Geschenk für Unternehmen“
Die explizite Ausnahmeregelung für Geschäftsgeheimnisse sehen manche als "Geschenk für Unternehmen" (Symbolbild) Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes: Ausnahme für Geschäftsgeheimnisse als „Geschenk für Unternehmen“ Das deutsche Datenschutzgesetz soll geändert werden. Ein Teil davon ist gut für Verbraucher:innen, ein anderer öffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, zu mauern. Datenschützer fordern, den Passus unbedingt zu streichen.