Überwachung

Handygate in Dresden: Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage mit 35.000 namentlich Betroffenen

Funkzellenabfragen verletzen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis. Mit dieser Rechtsauffassung klagen zwei sächsische Landtagsabgeordnete gegen die Handy-Rasterfahndung in Dresden 2011. Bei der kritisierten Maßnahme wurden sämtliche Handy-Verbindungen von zwei Tagen übermittelt und gerastert – mit 35.000 namentlich Betroffenen. Wiederholt haben wir über die massenhafte Handy-Überwachung in Dresden im Februar 2011 berichtet. Gleich […]

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