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: Soko „Schwarzer Block“: Hamburger Datenschutzbeauftragter hält Gesichtserkennung für rechtswidrig
Die Soko hat mit der Software "Videmo360" 341 Recherchen zur Gesichtserkennung durchgeführt, in 95 Fällen in der INPOL-Datei. Nur drei Personen wurden identifiziert. : Soko „Schwarzer Block“: Hamburger Datenschutzbeauftragter hält Gesichtserkennung für rechtswidrig Seit einigen Jahren forscht die Hamburger Polizei an Gesichtsanalysesoftware, nach dem G20-Gipfel kam diese erstmalig zum Einsatz. Die Technik greift auf die beim BKA geführte bundesweite INPOL-Datei zu. Die Erkennungsraten sind mickrig, trotzdem soll das System in Hamburg dauerhaft zur „Abarbeitung von Großereignissen“ genutzt werden.