PNR-Zentralstellen
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: Stapeln, schichten, rastern: Die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten
Flugzeug auf dem Flughafen Düsseldorf. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/danielmennerich/6945002469/sizes/h/">Daniel Mennerich</a> : Stapeln, schichten, rastern: Die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten Gemäß der PNR-Richtlinie müssen Fluggesellschaften eine Fülle von Daten sammeln und vor jedem Flug an die Grenzbehörden weitergeben. Darunter sind Meldedaten, Sitzplatz und Flugnummer sowie Essenwünsche, Kreditkartendaten oder IP-Adressen. In PNR-Zentralstellen der Mitgliedstaaten werden die Informationen auf „verdächtige und ungewöhnliche Reisemuster“ untersucht.