Wer das Handy einer Partnerin oder Ex-Partnerin mit Spionage-Apps überwacht, macht sich in Deutschland strafbar. Zu Anklagen kommt es trotzdem so gut wie nie und auch die Hersteller solcher Apps müssen sich nicht fürchten. Dazu gibt es zu viele Schlupflöcher im Gesetz und zu wenige Möglichkeiten, das Stalking zu beweisen.