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Neues IT-Sicherheitsgesetz: Internet-Anbieter dürften zukünftig nicht-definierte „Steuerdaten“ auswerten

Internet-Anbieter bekommen mehr Möglichkeiten, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen und zu filtern. Das steht in einer Änderung des IT-Sicherheitsgesetzes, die der Bundestag heute beschließt. Nur zwei Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes müssen EU-Vorgaben eingepflegt werden.

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