mirt
-
: Neues IT-Sicherheitsgesetz: Internet-Anbieter dürften zukünftig nicht-definierte „Steuerdaten“ auswerten
Gegen Störungen mit Steuerdaten vorgehen - was auch immer das ist. (Symbolbild) : Neues IT-Sicherheitsgesetz: Internet-Anbieter dürften zukünftig nicht-definierte „Steuerdaten“ auswerten Internet-Anbieter bekommen mehr Möglichkeiten, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen und zu filtern. Das steht in einer Änderung des IT-Sicherheitsgesetzes, die der Bundestag heute beschließt. Nur zwei Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes müssen EU-Vorgaben eingepflegt werden.