Mansour

  • : Nach zwei Tagen in deutscher Haft: Ahmed Mansour wieder frei
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    Nach zwei Tagen in deutscher Haft: Ahmed Mansour wieder frei

    Am Samstag war der ägyptisch-britische Journalist Ahmed Mansour am Flughafen Berlin Tegel festgenommen worden. Der Al-Jazeera Journalist wollte gerade nach Doha in Katar fliegen, als er von der Bundespolizei in Haft genommen wurde. Gegen Mansour läge ein ägyptischer Haftbefehl vor. Interpol habe dem Journalisten aber versichert, es gäbe keine Grundlage für eine Verhaftung außerhalb des ägyptischen Staatsgebietes.

    Mansour wurde 2014 in Abwesenheit vom Kairoer Strafgericht zu einer Freiheitstrafe von 15 Jahren verurteilt, nachdem er an der Folter eines Anwalts auf den Tharir-platz im Jahr 2011 beteiligt gewesen sein soll. Journalistenverbände verurteilten die Verhaftung scharf. Sherif Mansour, Koordinator für Nahost und Nordafrika des „Committee to Protect Journalists“, verlangte gegenüber Al-Jazeera von Kairo, dass die Regierung aufhöre, Al-Jazeera Journlisten strafrechtlich zu verfolgen. Weiter sagte er, Ägypten habe eine politische Kampagne gestartet, um Al-Jazeera Journalisten strafrechtlich zu verfolgen. Sie missbrauchen das internationale System, deshalb müsse Ahmed Mansour unverzüglich freigelassen werden, so Sherif Mansour weiter.

    Die Verhaftung fand zwei Wochen nach dem Staatsbesuch des ägyptischen Präsidenten Al-Sisi bei Kanzlerin Merkel statt. Al-Jazeera berichtete, Al-Sisi sei dafür bekannt Kritiker zu unterdrücken, seit seinem Machtantritt vor zwei Jahren wurden tausende Aktivisten und politische Gegner verhaftet und teilweise sogar zum Tode verurteilt. Die Süddeutsche Zeitung berichtete, es habe in letzter Zeit Fälle gegeben, bei denen autoritäre Regime internationale Haftbefehle dazu nutzen, um politischer Gegner habhaft zu werden.

    Mansours Anwalt Fazli Altin sagte zur Verhaftung seines Mandanten, sie sei politisch motiviert. Warum ausgerechnet deutsche Behörden einen Haftbefehl vollziehen, den nicht einmal Interpol durchführen möchte, wird vor dem Hintergrund von Al-Sisis Staatsbesuch noch interessanter. In der Bundespressekonferenz äußerte sich Regierungssprecher Seibert heute, dass es nach seinem Wissenstand nicht falsch sei, Mansour in Haft zu halten. Weiter versicherte Seibert, dass bei Al-Sisis Besuch die Kanzlerin und wie auch ihr ägyptisches Pendant nicht über den Fall Mansour gesprochen hätten.

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    Das BKA habe die Entscheidung zur Festnahme nicht selbst getroffen, sondern hat, nach der Übermittlung des Haftbefehls durch Interpol, sowohl das Auswärtige Amt als auch das Bundesamt für Justiz um eine Einschätzung gebeten. Die Entscheidung wurde dann von der Bundesregierung getroffen. Dieses Vorgehen sei nicht ungewöhnlich, in Fällen wie diesen werden BfJ und Auswärtiges Amt standardmäßig um Einschätzung gebeten. Diese Entscheidung ist dann letztendlich doch eine politische und das BKA nur noch ausführende Behörde.

    Das Bundesministerium des Inneren teilte in einer Pressemitteilung mit:

    Der chronologische Ablauf der Befassung des BKA mit der Interpol-Ausschreibung („red notice“) in Sachen „Mansour“ stellt sich wie folgt dar:

    - 2.10.2014: Ägyptische Behörden geben aufgrund eines nationalen Haftbefehls der Generalstaatsanwaltschaft vom 27.11.2013 Fahndung nach Mansour weltweit über den Interpol-Kanal (und damit auch BKA) mittels sog. Rotecke („red notice“) heraus

    - 20.10.2014: Interpol stellt Verstoß gegen Art. 3 der Interpol-Statuten (u. a. Verbot der politischen Verfolgung unter Nutzung der IP-Instrumentarien) fest und teilt dies allen IP-Mitgliedern (auch BKA) mit

    - 13.11.2014: BKA legt die Rotecke vom 2.10.2014 und die Art. 3‑Mitteilung vom 20.10.2014 dem Bundesamt für Justiz (BfJ) und dem AA aufgrund der politischen Bedeutung nach Art. 13 RiVASt (Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten) zur Entscheidung über die nationale Umsetzung der Fahndung vor.

    - 27.01.2015: Mitteilung von BfJ/AA, dass gegen eine nationale Ausschreibung zur Festnahme keine Bedenken bestehen. Daraufhin am gleichen Tag nationale Festnahmeausschreibung im INPOL durch BKA

    - 2.06.2015: BKA leitet eine erneute Fahndungsausschreibung nach Mansour vom 18.05. und die erneute Art.3‑Mitteilung von Interpol (vom 29.05.) an BfJ/AA weiter

    22. Juni 2015