Last-Gate-Checks

  • : Nach Trump-Dekret: Irland prüft, ob vorgelagerte US-Kontrollen an Flughäfen verfassungswidrig sind
    Dieses Schild der U.S. Customs and Border Protection könnte bald in Frankfurt/ Main hängen.
    Nach Trump-Dekret: Irland prüft, ob vorgelagerte US-Kontrollen an Flughäfen verfassungswidrig sind

    US-Behörden kontrollieren Einreisende teils schon an europäischen Flughäfen. Nach Trumps Einreiseverbot für Bürger sieben mehrheitlich muslimischer Länder ordnet Irland jetzt eine Überprüfung der Praxis an. Die Vorkontrollen könnten gegen die Verfassung des EU-Landes verstoßen.

    31. Januar 2017
  • : US-Behörden wollen Einreisekontrollen an europäische Flughäfen vorverlagern
    US-Behörden wollen Einreisekontrollen an europäische Flughäfen vorverlagern

    Die Regierung in Washington plant Medienberichten zufolge eine Verschärfung ihrer Einreisebestimmungen. Hierzu gehört der wieder aufgewärmte Plan, bereits beim Abflug von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sogenannte vorgelagerte Einreisekontrollen vorzunehmen. Die US-Regierung verhandelt demnach mit mindestens sieben Ländern, darunter Belgien und die Niederlande. Ein ähnliches „Pre-Clearance-Programm“ unterhält die USA bereits seit einigen Jahren an den Flughäfen Shannon und Dublin in Irland sowie in Kanada.

    Ein ähnlicher Vorstoß erfolgte bereits letztes Jahr, VertreterInnen der Niederlande hatten den US-Vorschlag in den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen vorgestellt. Eine entsprechende Anfrage für Kontrollen auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol wurde von der Regierung in Den Haag geprüft. Auch die Regierungen Großbritanniens, Frankreichs, Schwedens sowie das deutsche Bundesinnenministerium waren im vergangenen Jahr angefragt worden, zunächst jedoch inoffiziell auf Ebene der Innenministerien.

    Schon jetzt werden Passagiere an deutschen Flughäfen von US-Behörden kontrolliert. Solche „Last-Gate-Checks“ werden durch Bedienstete der US Customs and Border Protection vorgenommen und gelten nicht als Luftsicherheitskontrollen. Die Behörde hat lediglich das Recht, die in die USA verkehrenden Luftfahrtunternehmen „in grenzpolizeilicher Hinsicht“ zu beraten.

    Die Airlines bekommen unter Umständen einen Hinweis, ob sich zu befördernde Personen auf einer Flugverbotsliste der USA befinden. Ihre Mitnahme wäre zwar erlaubt, jedoch erhielte die Fluglinie keine Überflugs- und Landeerlaubnis aus den USA.

    Sofern für die Passagiere ein Flugverbot gilt, dürfen die US-Behörden keine weiteren Zwangsmaßnahmen ergreifen. Eingehende Kontrollen, Durchsuchungen oder Festnahmen können bislang lediglich von der gastgebenden Bundespolizei vorgenommen werden. Die Betroffenen dürften dies aber wie eine Amtshandlung der US-Bediensteten empfinden.

    Mit den vorgelagerten Einreisekontrollen erhielten die US-Behörden das Recht, Reisende zu befragen und sogar zu durchsuchen. Das Bundesinnenministerium hatte sich letztes Jahr noch „äußerst zurückhaltend“ zu der Übernahme hoheitlicher Befugnisse von US-Behörden in Deutschland gezeigt. Auch „die Luftfahrtbranche“ habe grenzpolizeiliche Ein- und Ausreisekontrollen durch US-Bedienstete „kritisch hinterfragt“.

    Hingegen habe Großbritannien „Vorteile in einer Zulassung des Verfahrens“ gesehen. Die Niederlande prüften demnach die rechtliche und organisatorische Machbarkeit, Frankreich habe eine Beteiligung der USA an der Finanzierung gefordert.

    Auch Schweden habe den Vorschlag geprüft, sich aber „in erster Reaktion“ skeptisch gezeigt und um Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schengen-Regelungen und die Menschenrechtskonvention gebeten. Diese Prüfung sollte durch den Juristischen Dienst des Rates der Europäischen Union erfolgen.

    1. Dezember 2015