Institut für Menschenrechte
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: Menschenrechtsinstitut zur Antiterrordatei: Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten strikt begrenzen
: Menschenrechtsinstitut zur Antiterrordatei: Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten strikt begrenzen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlichte gestern das Policy Paper „Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten strikt begrenzen“ (PDF). Eric Töpfer, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts, thematisiert darin das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April diesen Jahres bezüglich der Antiterrordatei (ATD).Dem Urteil zufolge ist die ATD in ihren Grundstrukturen verfassungsgemäß, die Verfassungsbeschwerde sei jedoch trotzdem teilweise begründet gewesen. So seien einige Bereiche „zu unbestimmt und unverhältnismäßig weit gefasst“. Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Polizei zur Bekämpfung von Terrorismus sei zwar grundsätzlich zulässig, da sich Terrorismus gegen „das Gemeinwesen als Ganzes“ richte. Datenauskünfte an Polizeibehörden sollen jedoch laut Bundesverfassungsgericht stärker beschränkt werden, der Kreis der mitmachenden Behörden sei außerdem zu groß. Bis 2015 sollen die Nachbesserungen erfolgen.