Franz Schemmer
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Bundesverwaltungsgericht: BND darf zu Staatstrojanern wie Pegasus schweigen
Arne Semsrott und Team vor dem Bundesverwaltungsgericht. Bundesverwaltungsgericht: BND darf zu Staatstrojanern wie Pegasus schweigen Der BND muss weder bestätigen noch dementieren, ob er Staatstrojaner wie NSO Pegasus nutzt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Klage von Arne Semsrott abgewiesen. Es ist öffentlich bekannt, dass der Geheimdienst den Trojaner hat – er will es nur nicht offiziell zugeben.