Fluggastdatengesetz
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Rasterfahndung: Daten von 153 Millionen Fluggästen landen 2024 beim BKA
Wer fliegt wohin, wann und mit wem? All das leiten die Fluggesellschaften an das BKA weiter. Rasterfahndung: Daten von 153 Millionen Fluggästen landen 2024 beim BKA Das Bundeskriminalamt hat vergangenes Jahr fast 548 Millionen Fluggastdaten erhalten und gerastert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung hervor. Mittlerweile landen 90 Prozent aller Passagiere in Deutschland in Datenbanken bei der Polizei.
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Jahresbericht: Kelber fordert von der Ampel besseren Datenschutz
Laut Ulrich Kelber knirscht es an vielen Stellen. (Archivbild) Jahresbericht: Kelber fordert von der Ampel besseren Datenschutz Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußert in zahlreichen „Empfehlungen“ an Bundestag und Bundesregierung klare Kritik am Umgang mit dem Datenschutz. Der jährliche Tätigkeitsbericht gibt Einblicke, wo es besonders klemmt.
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API-Verordnung: EU weitet Überwachung von Flügen aus – mit Abstrichen
Flugreisende werden zunehmend gläserner. (Symbolbild) API-Verordnung: EU weitet Überwachung von Flügen aus – mit Abstrichen Schon seit Jahren müssen Fluggesellschaften umfangreiche Daten ihrer Reisegäste sammeln und an Behörden übermitteln. Nun sollen sich weitere Datenkategorien dazugesellen, um das System effizienter zu machen. Die EU versucht sich dennoch dabei, höchstrichterlichen Vorgaben zu genügen.
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424 Millionen Datensätze: Deutlicher Anstieg bei der Fluggastdatenspeicherung
Im Visier bei den Fluggastdaten: Wer fliegt wohin? 424 Millionen Datensätze: Deutlicher Anstieg bei der Fluggastdatenspeicherung 424 Millionen Datensätze von 121 Millionen Passagieren in nur einem Jahr. So viele Fluggastdaten fielen 2022 beim Bundeskriminalamt an. Zu Treffern in polizeilichen Datenbanken führten nur wenige. Nach einem Gerichtsurteil muss das Bundesinnenministerium die Speicherung nun einschränken.
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Urteil zu Fluggastdaten: Massenüberwachung im Flugzeug illegal
Bei internationalen Flügen schaut die Polizei genau hin – mehr, als sie darf. (Symbolbild) Urteil zu Fluggastdaten: Massenüberwachung im Flugzeug illegal Wer mit dem Flugzeug das Land verlässt, wird von Polizeibehörden durchleuchtet. Für diese anlasslose Massenüberwachung fehle jedoch die Rechtsgrundlage, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Auf die Ampelkoalition dürfte nun eine weitere Gesetzesänderung mit Sprengkraft zukommen.