Am Mittwoch hat der EU-Binnenmarktausschuss einen Bericht veröffentlicht, der den im März von der Kommission vorgelegten Verordnungsentwurf zu einem „Recht auf Reparatur“ deutlich verbessert. Von einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sind wir aber nach wie vor meilenweit entfernt. Ein Kommentar.