CC Zero
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: Wenn Creative Commons zu restriktiv ist: Digitalisate der Bibliotheca Augusta [Update]
: Wenn Creative Commons zu restriktiv ist: Digitalisate der Bibliotheca Augusta [Update] Vor zwei Tagen habe ich an dieser Stelle über Schönheitsfehler beim Digitalisierungsprojekt der Österreichischen Nationalbibliothek gebloggt, weil geheime Verträge mit Google eine Beschränkung für kommerzielle Nutzung für den Zeitraum von 15 Jahren vorsehen. Einer der wesentlichen damit verbundenen Probleme ist, dass von dieser Regelung auch die Wikipedia betroffen sein könnte, deren Creative-Commons-Lizenz (CC-BY-SA) eine kommerzielle Nutzung explizit erlaubt.
Wie heise.de berichtet, hat nun die Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel bekannt gegeben, ihre digitalisierten Werke unter einer ebendieser CC-BY-SA-Lizenz zugänglich machen zu wollen (PDF der Erklärung). Leider ist die Seite der Bibliothek derzeit
nichtnur schwer zu erreichen, dem Bericht auf heise.de zu Folge begründet die „Bibliotheca Augusta“ diese Entscheidung wie folgt:Mit dem Schritt wolle die Bibliothek „nach dem Vorbild der Open-Source-Bewegung“ sicherstellen, dass Quellen und Forschungsergebnisse optimal genutzt werden können. Außerdem setze man so einen Akzent für eine offene und freie Wissenschaftskultur im Umgang mit dem „uns anvertrauten Kulturerbe“. Das solle ungehindert und frei von rechtlichen Schranken zirkulieren können.
So erfreulich diese Motivation und Begründung auch ist, die gewählte Lizenz ist leider dennoch, streng genommen, ein Fall von Copyfraud (um nicht den sperrigen deutschen Begriff der „Urheberrechtsberühmung“ zu verwenden): die Anmaßung von Urheberrechten, wo keine bestehen. Denn bei den digitalisierten Inhalten handelt es sich um gemeinfreie Werke. Creative-Commons-Lizenzen basieren jedoch auf dem Urheberrecht und die mit ihnen verbundenen Einschränkungen können deshalb auch nur wirksam werden, wenn Urheberrechte an den Werken bestehen.
Gleichzeitig ist mit der Verwendung von Creative-Commons-Lizenzen aber auch eine Signalwirkung verbunden: die Lizenzlogos signalisieren, dass Weitergabe und, je nach Lizenz, auch Remix ohne Rückfrage erlaubt sind. Wer also diese Signalwirkung nutzen und gleichzeitig die Gemeinfreiheit der Werke nicht einschränken möchte, für den bietet Creative Commons mit „CC Zero – No Rights Reserved“ auch eine Option an. Das wäre dann auch noch besser für ein ungehindertes und freies Zirkulieren der digitalisierten Werke.[Update]
Wie via Twitter angemerkt wurde, ist im Falle gemeinfreier Werke nicht CC Zero, sondern das sogenannte Public-Domain-Zeichen das völlig korrekte Logo.