Ausland-Ausland-Kommunikation
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: Wissenschaftlicher Dienst: Geplantes BND-Gesetz ist in Teilen verfassungswidrig
Die Anlässe für die Überwachung von Telekommunikation sind viel zu allgemein gefasst, kritisiert der Wissenschaftliche Dienst. Foto: <a href="https://unsplash.com/@ptrikutam">Pavan Trikutam</a> unter <a href "https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</a>-Lizenz : Wissenschaftlicher Dienst: Geplantes BND-Gesetz ist in Teilen verfassungswidrig Teile des geplanten BND-Gesetzes sind nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verfassungswidrig. Das geht aus einem aktuellen Gutachten hervor. Auch Ausländer, die sich im Ausland aufhalten, fallen demnach unter den Schutz des Grundgesetzes. Die Bundesregierung sieht das anders.