Antidiskriminierungsgesetz
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Antidiskriminierungsbeauftragte: Gleichbehandlungsgesetz soll für automatisierte Entscheidungen angepasst werden
Symbolbilder können algorithmische Entscheidungssysteme nur ungenügend bebildern. Im Kern geht es darum, das Computer mit Daten gefüttert werden und daraus dann automatisch Entscheidungen treffen. Antidiskriminierungsbeauftragte: Gleichbehandlungsgesetz soll für automatisierte Entscheidungen angepasst werden Automatisierte Entscheidungssysteme müssen ins Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen werden, empfiehlt eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Gleichzeitig soll in Gerichtsverfahren die Beweislast umgekehrt werden, weil die Betroffenen die genaue Funktion der Systeme nicht kennen können.