Unter dem Motto „Mach dich nicht nackig – wirb für deine Grundrechte!“ startete heute das Bundesministerium der Justiz einen Kreativwettbewerb für Studierende. Auf einer flippigen (Achtung, wechselnde Neonfarben) Website werden Studierende aller Fachrichtungen aufgerufen, digitale Beiträge zu Themen einzureichen, „die im weitesten Sinne für die Grundrechte sensibilisieren, die das Private konstituieren und schützen“. Eine Jury bestehend aus der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, den Leitern der Abteilungen Justizverwaltung, Bürgerliches Recht und Verfassungs- und Verwaltungsrecht und dem Leiter des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verleiht irgendwann vor Beginn der Sommersemesterferien Preise zwischen 3000€ (1. Platz) und 1000€ (3. Platz) sowie Medientrainings für die Plätze 4 bis 10.
In der Pressemitteilung des BMJ heißt es:
Die Bundesregierung hat mit der Abschaffung von Internetsperren und der Absage an jedwede Form von Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen bewiesen, dass sie die individuelle Freiheit in der digitalen Welt als einen zentralen Wert versteht. Die Politik insgesamt muss für die Bedeutung der Grundrechte in der digitalen Welt werben, in einem dauerhaften Prozess. Die Debatte selbst ist ein unverzichtbarer Beitrag zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Chancen und Risiken der digitalen Welt. Politik und Netzgemeinde sollten diesen Diskussionsprozess vertiefen, damit nicht immer nur auf die Risiken der digitalen Welt hingewiesen wird. Je mehr Verantwortung wir alle für die digitale Welt übernehmen, desto weniger bedrohlich wirkt sie.
Als Grundrechte werden hier das Recht auf Privatsphäre und der Schutz vor staatlichen Eingriffen genannt, vorgeschlagene Themen für Einreichungen sind Schutz privater Daten, Wandel der Grundrechte in der digitalen Welt, Änderungen durch technische Errungenschaften wie Funkzellenortung.
Individuelle Freiheit als zentraler Wert stelle ich mir zwar in der politischen Umsetzung anders vor als bisher geschehen und dass sich die FDP im Wahljahr nochmal besonders gern für ihre ‚Internetverdienste’ lobt, konnte zuletzt schön bei der Debatte zum Leistungsschutzrecht beobachtet werden. Dennoch liest sich die Pressemitteilung auch selbstkritisch, geht es doch um den Schutz vor Eingriffen des Staates. Und der Anspruch, auch mal Chancen der digitalen Welt statt nur die Risiken darzustellen, klingt nach einer guten Idee. Zu der Verwendung der Einreichungen äußert sich das BMJ leider nicht genauer, behält sich jedoch das Recht vor, die Beiträge zu bewerben, öffentlich zugänglich zu machen und zu vervielfältigen.
Man kann also gespannt sein, was daraus wird. Wer mitmachen möchte, kann sich hier noch nicht, aber gewiss bald, mit bis zu 4 weiteren Personen anmelden. Einsendeschluss ist der 15. März 2013.