JugendschutzAbgeordnete wollen Kindersicherung auf allen Geräten in Frankreich

Abgeordnete der französischen Regierungspartei wollen Minderjährige besser vor Pornografie im Netz schützen. Ein Gesetzesvorschlag fordert jetzt eine vorinstallierte Kindersicherung für Computer und Smartphones. Dafür bekommen sie Applaus von ganz oben.

Mutter mit zwei Kleinkindern auf dem Schoss hält ein Smartphone in der Hand.
Eltern sollen die Wahl haben, ob sie die Kindersicherung aktivieren oder nicht. (Symbolbild). – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Vitolda Klein

Frankreich könnte Smartphone- und Computerhersteller bald schon dazu verpflichten, eine Kindersicherung auf ihren Geräten zu installieren. Damit sollen Eltern besser kontrollieren können, auf welchen Seiten ihre Kinder im Netz unterwegs sind. Abgeordnete der Regierungspartei La République en Marche hatten dazu Anfang des Monats einen Gesetzesvorschlag vorgestellt.

Einen mächtigen Befürworter hat der Entwurf schon für sich gewinnen können: Präsident Emmanuel Macron zeigte sich am vergangenen Donnerstag begeistert von dem Vorschlag. Auf Twitter schrieb er: „Angesichts der Gefahren der Technologie werden wir das Gesetz so ändern, dass auf allen Smartphones, Computern und Tablets, die unsere Kinder benutzen, standardmäßig eine Kindersicherung installiert ist.“

Hersteller von Laptops, Tablets, Smartphones und Spielkonsolen sollen demnach in Zukunft ein Kinderschutzsystem auf ihren Geräten vorinstallieren. Ob die Software dann aber tatsächlich zum Einsatz kommt, das dürfen die Eltern am Ende doch selbst entscheiden: Bisher sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Eltern das Programm erst aktivieren müssen.

Damit wolle man eine einheitliche Regelung auf Landesebene vermeiden, die in Hinblick auf die Freiheitsrechte Schwierigkeiten bereiten könnte, so der Abgeordnete Bruno Studer gegenüber dem französischen Radiosender RTL. Denn eine standardisierte Kindersicherung würde auch eine grundsätzliche Einschränkung bedeuten, was den Zugang zum Internet angeht. „Ich weiß nicht, wie akzeptabel oder verfassungskonform eine solche Maßnahme im Hinblick auf die Grundfreiheiten wäre“, sagte er.

Einige Geräte wie etwa das iPhone von Apple haben schon eine integrierte Kindersicherung. In Frankreich informiert etwa die staatliche Seite „Je protège mon enfant“ Eltern darüber, wie sie ihr Kind vor Pornografie im Netz schützen können. Neben Programmen, die bestimmte Schlüsselworte und URLs sperren, gibt es auch solche, die nur noch „weiße Listen“ mit ausgewählten Webseiten anzeigen, die das Kind aufrufen kann.

Macrons Kampf gegen Pornografie im Netz

Der Schutz von Minderjährigen im Netz scheint Frankreichs Präsidenten besonders am Herzen zu liegen. Erst vor kurzem hat Macron eine internationale Initiative zum Schutz von Kinderrechten im Internet ins Leben gerufen. Bereits 2019 verkündete er anlässlich des 30. Jahrestags der Internationalen Konvention zu den Rechten des Kindes, Internetanbieter zu einer standardisierte Kindersicherung verpflichten zu wollen. Der Gesetzesvorschlag ist somit keine Überraschung.

Zum Schutz von Minderjährigen geht Frankreich zugleich hart gegen die Betreiber von Pornoseiten vor – und greift dabei auch auf das umstrittene Instrument der Netzsperren zurück. Erst Anfang Oktober hatte die Regierung ein Dekret erlassen, das Webseiten mit pornografischen Inhalten – darunter auch Giganten der Branche wie Pornhub – zwingt, eine Altersüberprüfung einzuführen. Weigern sich die Betreiber, kann der Oberstern Rat für audiovisuelle Medien (Conseil supérieur de l’audiovisuel, CSA), der unter anderem Urheberrechtsverletzungen im Netz reguliert, die Seite sperren, so dass sie von Frankreich aus nicht mehr aufgerufen werden kann.

Damit das Gesetz in Frankreich tatsächlich in Kraft treten kann, müssen aber erst noch Parlament und Senat zustimmen. Das könnte dank der Unterstützung von Macron sogar noch vor den Präsidentschaftswahlen 2022 passieren. Um eine Gang nach Brüssel kommt das Gesetz wahrscheinlich dennoch nicht herum: Die europäische Kommission könnte prüfen, ob das Gesetz mit den Binnenmarktvorschriften der EU übereinstimmt.

Jugendschutz hat europaweit Konjunktur

Nicht nur Frankreich hat sich den Schutz von Minderjährigen im Netz auf die Flagge geschrieben. Die Frage nach der Sicherheit von Kindern im Netz hat in den letzten Jahren europaweit an Bedeutung gewonnen. Seit Brüssel die europäischen Jugendschutzanforderungen 2018 verschärft hat, müssen Nutzer:innen von Internetdiensten immer häufiger ihr Alter nachweisen, wenn sie eine Seite nutzen wollen.

In Deutschland gilt seit dem ersten Mai ein neues Jugendschutzgesetz, das ebenfalls Druck zu strengeren Alterskontrollen bei Minderjährigen im Netz macht – und die Plattformbetreiber:innen dafür stärker in die Pflicht nimmt.

Großbritannien verpflichtet Facebook, TikTok und Twitch seit September mit dem Age Appropriate Design Code, Minderjährige nicht mehr mit Werbung anzusprechen. Die Unternehmen mussten außerdem ihre Privatsphäreeinstellungen für Kindern verbessern. Der Kodex verlangt von den Hersteller auch, eine Kindersicherung zur Verfügung zu stellen – und warnt gleichzeitig vor elterlichen Tracking-Tools, mit denen Eltern ihre Kinder im Verborgenen überwachen können.

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19 Ergänzungen

  1. Der Kinderschutz ist eine gute und sinnvolle Sache. Noch besser wäre es freilich, wenn der Kinderschutz vor allem für Erwachsene gelten würde.

      1. Der Engstrand ist ja ein Pseudonym und eine Kunstfigur, aber da wo er wohnt gibts ein Umfeld mit Risikopatienten, Kindern im Kindergartenalter, Pflege- und Medizinischem Personal im Familien- und Freundeskreis. Wir haben hier sehr viel freiwillige und vernunftgesteuerte Kontaktvermeidung. Seit letztem Jahr März.

        Um die Tischplattenannäherung meines Kopfes zu vermeiden, müsste ich das Lesen aufhören.

  2. Erinnert mich an die Simpsons-Folge mit der Müllabfuhr: „Kann das nicht jemand anderes machen?!“ So läuft das mit dem Jugendschutz anscheinend immer, wenn die Politik loslegt.

    Ich frage mich, warum immer die anderen in die Pflicht genommen werden sollen. Wenn jemand mein Auto für eine Straftat nutzt hafte ich doch auch dafür – also lasst diejenigen haften, denen die Geräte gehören. Aber das will ja irgendwie niemand.
    Und, NEIN, ein 10jähriges Kind kann kein „eigenes“ iPhone haben, das ist zuallererst die Pflicht der Eltern hier für Schutz und Sicherheit zu sorgen! (Ich glaube aber kaum, dass Eltern sich darauf freuen würden, wenn sie plötzlich selbst haften würden, wenn das eigene Kind im Internet auf solche Seiten geht – nöö, lasst mal die anderen haften, und wir legen die Füsse hoch).

    1. Afaik ist es noch nicht illegal, seinem Kind zu erlauben, Pornos zu gucken. Es geht hier eigentlich darum, dass die Hersteller die Eltern unterstützen müssen, eben diese Erlaubnis zu geben oder auch nicht.
      Ob Ziel und Umsetzung sinnvoll sind kann man diskutieren, aber Eltern in die Haftung zu nehmen halte ich für Unfug.

      1. „Afaik ist es noch nicht illegal, seinem Kind zu erlauben, Pornos zu gucken“

        Doch, ist es. Das fällt unter den selben Paragrafen bei dem umgangssprachlich die Verurteilten als „Kinderschänder“ bezeichnet werden.

      2. „aber Eltern in die Haftung zu nehmen halte ich für Unfug.“

        Warum denn? Es gab doch auch mal das Warnschild „Eltern haften für ihre Kinder“. Ist wohl micht mehr in Mode sich zu kümmern

      3. „Afaik ist es noch nicht illegal, seinem Kind zu erlauben, Pornos zu gucken.“

        Siehe:
        „§ 184 Verbreitung pornographischer Inhalte
        (1) Wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3)
        1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
        [..]
        wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

        Die Frage wäre nun, wie eine „Erlaubnis“ einzuordnen wäre bzw. ob man bei Kenntnis des Pornografie-Konsums zum Eingreifen verpflichtet wäre und hier eine strafbare Handlung durch Unterlassung vorläge.

        1. Bezieht sich das auch auf Erziehungsberechtigte?

          Aber selbst wenn, dann nimm halt „Einen „ab 12″-Film einem 10-jährigen zeigen“.
          Das Argument bleibt das gleiche: Die Eltern sollen Unterstützung dabei bekommen, ihren Kindern unangemessene Inhalte unzugänglich zu machen. Die Eltern bestrafen, weil sie das nicht tun, ist quatsch, weil es eben im Ermessen der Eltern liegt, was sie für angemessen halten und gleichzeitig weil sie ohne Unterstützung der Hersteller möglicherweise garnicht in der Lage sind, dieses Ermessen durchzusetzen. So verstehe ich zumindest das Ziel der Befürworter dieser Initiative aus Frankreich.
          Das hat auch nichts mit „nicht kümmern“ zu tun sondern eventuell nur mit unterschiedlichen Ansichten.

    2. Da kann ich nur zustimmen. Es ist doch ein Leichtes auf Geräten für Kinder entsprechende Filter und Kindersicherungen zu installieren. Aber daraus einen Zwang für alle zu machen? Denkt die Politik in Frankreich denn das gesamte Volk ist noch im Kindergarten?!?

  3. „Jugendschutz hat europaweit Konjunktur“

    Gibt es da andere Beispiele als Zensursoftware, Internetsperren und Zwangsidentifizierung zum Altersnachweis?

    Überwachung und Zensur haben gerade Hochkonjunktur. Da die Begründungen ständig wechseln, die Akteure aber im wesentlichen dieselben sind, sollte man die angeblichen Motive nicht ohne weiteres akzeptieren.

    1. Naja eine freiwillige Frage ist natürlich auch im Bereich eines Witzes. Die Jugend kann sich dann selbst schützen. Nicht das Dümmste, aber auch nicht wirklich ein Zustand.

      Mehr Daten für Anbieter, Drittdienste, Sonstwen, ist allerdings auch ein Witz, weswegen das dumme Gesetze bzw. Vorlagen sind. Hier müsste sinnvolle Spezifikation und Technologie vorgelegt werden, um Altersverifikation im Wesentlichen anonym durchführen zu können. Das darf auch nicht zu viel Aufwand für Anbieter sein, wenn es auch hier noch Anbieter geben soll. Anbieter registrieren sich und nutzen den staatl. Webservice, Nutzer kriegt email, Eperso oder für nichtbehördl. Login mit regelmäßiger aber nicht täglicher Epersoverdingsung. Sowas. Dienst zum Anbieter hin anonym, Daten v. Nutzung ohne Verkauf etc. klare Spezifikation, keine Dunkelbereiche. Wäre Infrastruktur.

      Erfinden das Chinesische Reich oder die Alternierenden Demokratischen Staaten vom Heiligensten Amerika in 1000 Jahren oder so. Europa ist Intellektuell im Moment aus.

  4. Vielleicht sollte man Druck auf die USA ausüben um diese gefährlichen Firmen mehr zu regulieren. Die sitzen nämlich praktisch alle in den US+A.

    Aber im ernst: wundert sich eigentlich noch jemand, dass nur in Europa solche Diskussionen nötig sind, aber in den USA – einem der prüdesten westlichen Ländern wenn es um „Sex“ geht – denkt die Politik nicht mal daran Sperren zu errichten. Komisch.

  5. Ich persönlich finde solche Dinge sehr schlecht. Wie soll das denn funktionieren?
    Also man aktiviert den FIlter und alles ist gut. Mit 18 Jahren wird der Filter abgeschalten und von jetzt auf gleich hat so ein Mensch das ganze Internet zur Verfügung ohne je gelernt zu haben damit umzugehen.
    Dann wundert man sich warum die Menschen keinerlei Medienkompetenz haben und alles glauben was im Internet steht, denn der Filter hatte ja nur die „guten Seiten“ auf der Allow List…

    Bisher konnte ich auch Bekannte und Kunden immer gut einwirken solche Filter nicht installieren zu müssen. Wenn man sich mit dem Kind darüber unterhält was es im Internet alles gesehen hat und welche Bedeutung das hat, so hat man mehr gewonnen.
    So wächst ein Mensch in Begleitung seiner Erziehungsberechtigten mit dem Internet auf und wird nicht irgendwann ins kalte Wasser geworfen.

    Mir ist bei diesen Bekannten noch nicht zu Ohren gekommen das diese Entscheidung falsch war.

    Wir geben doch unseren Kleinen auch Taschengeld damit sie lernen mit Geld umzugehen. Stellt Euch mal vor das wäre nicht so und mit der Volljährigkeit kann man dann überall Kredite bekommen und weiß nicht so recht mit Geld umzugehen. Ich denke das wäre auch total verkehrt.

    Rein technische Lösungen waren noch nie eine gute Lösung für die Erziehung. Aber ja. Versuchen kann man es ja mal.

  6. Dazu verweise ich auf eine Artikel der süddeutsche Zeitung.

    Pornos zu verbieten, ist sinnlos
    https://www.sueddeutsche.de/1.1877322

    Wenn es noch etwas zu sagen gibt ergänzend, dann jenes zu fordern das zu dem Thema ausschließlich Jugendpsychologie und Jugendtherapeuten zu Worte kommt und Entscheidungsträger sein sollten.

    Wie weit mit dem Jugendschutz übertrieben wird anhand eines Beispiels das als Belangsendung der Republik Österreich in den 1970er Jahren vorgesehen war und nie offiziell ausgestrahlt wurde.

    Ein Werbefilm der besonderen Art – AKW Zwentendorf
    https://www.youtube.com/watch?v=BeX5b7slDE4
    (Hinweis: Video mit Altersbeschränkung (gemäß Community-Richtlinien))

    Wer darin irgend etwas Jugendgefährdendes oder gar Pornografisches Erkennt, dem sei der dringende Tipp gegeben Psychologischen Rat zu suchen.

    Wie weit soll das gehen, so weit das all jene die diesen Filter ausschalten oder ausschalten lassen, dann unter Generalverdacht gestellt werden?

    Somit stellt sich abschließend die Frage, wer schützt unsere Jugend vor den Jugendrettern?

  7. Urheberrecht und Kinderschutz, Schutz des Geistes vor falscher Formung (damit der Geist dann nicht die falschen Parteienwählen zu wählen in Erwägung zieht). sagt:

    Den schwedischen Sketch über den Nutzer am Buch, gespielt wie die Nutzung einer Softwareanwendung, sollte man kennen. Denn was wird nun mit dem Internet? Es wird zu einem Verlagsprodukt im Sinne eines Buches aus der Zeit vor dem Internet. Jede Seite geprüft und ediert, abgesegnet vom großen Verlag, wenn auch etwas dynamischer, mit blinkender Werbung und Abofallen, inklusive nicht vorhandener Bedienbarkeit, dafür im Zweifel mit Abwertung in the Scoring oder auch mal Hausdurchsuchung, wenn die „Sichtung durch Fachpersonal“ mal auf Langeweile trifft, obwohl nur das Hashverfahren nicht perfekt ist. Es ist eben doch perfekt, denn das wünschte man sich schon immer ganz genau so.

    Wann denkt mal wieder wer an Zivilisation?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.