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Informationelle Selbstbestimmung ist nicht nur ein Schutzrecht

Am Wochenende hat die Datenschutz/Post-Privacy-Streiterei ihren vorläufigen Höhepunkt herbeigeführt – und dieser hatte selbstverständlich keinen inhaltlichen Bezug. Ich persönlich bin ja der Überzeugung, dass Post-Privacy und Datenschutz überhaupt keine Gegensätze sind, weil das Gesamtproblem aus der unheiligen Allianz von 1. Zentralität (dagegen spricht sich der Datenschutz gerne aus) und 2. Exklusivität (dagegen spricht sich die…

  • Linus Neumann

Am Wochenende hat die Datenschutz/Post-Privacy-Streiterei ihren vorläufigen Höhepunkt herbeigeführt – und dieser hatte selbstverständlich keinen inhaltlichen Bezug.

Ich persönlich bin ja der Überzeugung, dass Post-Privacy und Datenschutz überhaupt keine Gegensätze sind, weil das Gesamtproblem aus der unheiligen Allianz von
1. Zentralität (dagegen spricht sich der Datenschutz gerne aus)
und
2. Exklusivität (dagegen spricht sich die Post-Privacy gerne aus)
besteht, sich beide Positionen also nicht wirklich diametral gegenüberstehen, was Nährboden für fruchtbaren Austausch geben könnte.

Die Debatte ist aber nunmal da. Eine nur leicht andere, ebenso zutreffende und ähnlich versöhnliche Schlüsse (mit denen ich nicht 100% übereinstimme) ziehende Interpretation hat der Pirat Benjamin Siggel heute gebloggt: Datenschutz als Falle.

Bildhaft gesprochen kommt Goliath (der Staat) in seiner Allmacht auf den wehrlosen kleinen David (den Bürger) zugestapft, der aber nicht erzittern muss, sondern das Grundgesetz zücken und damit die Angriffe von Goliath mühelos parieren kann. „Nein Goliath, du kriegst meine Daten nicht, denn meine Grundrechte schützen mich vor dir!“
Und jetzt ist es passiert, dass Goliath dieses Grundrecht nimmt, dass eigentlich David schützen soll, und sagt: „Siehe David, du hast ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Und deshalb muss ich jetzt Facebook und dir vorschreiben, was du mit deinen Daten tun und lassen darfst – nicht, dass deiner informationellen Selbstbestimmung etwas zustößt…“ So wird das Grundrecht, dass eigentlich einen Freiheitsraum schützen soll zur Rechtfertigung, eben diesen Freiheitsraum zu beschneiden.
In letzter Zeit wahrscheinlich das einzig lesenswerte zu dieser Debatte, die mich wegen ihres Stillstands, ihrer Hysterie und ihrer Unnötigkeit ein bisschen ermüdet hat. Da hilft auch das Tamtam um die bodenlose Dummheit entblößende sexuelle Beleidigung, die da irgendein ungenannter und ‑reifer Teenager formuliert hat, nicht weiter. Aber dass solche alltäglich sind, heißt noch lange nicht, dass man sie hinnehmen muss.
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Über die Autor:innen

  • Linus Neumann

    Dipl.-Psych. Linus Neumann war seit 2010 mehrere Jahre Mitglied der Netzpolitik-Redaktion und ist einer der Sprecher des Chaos Computer Clubs. Zusammen mit Tim Pritlove macht er den wöchentlichen Podcast Logbuch:Netzpolitik. Er arbeitet in Berlin bei einem Unternehmen im Bereich der IT-Sicherheit. Ab und an twittert er ein bisschen Unsinn. Per E-Mail erreicht man ihn hier.


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3 Kommentare zu „Informationelle Selbstbestimmung ist nicht nur ein Schutzrecht“


  1. […] Informationelle Selbstbestimmung ist nicht nur ein Schutzrecht […]


  2. […] netzpolitik: Informationelle Selbstbestimmung ist nicht nur ein Schutzrecht […]


  3. […] Das ist dasselbe Verhaltensmuster wie bei manchen Boulevardblättern, die ab und zu mal einen kalkulierten Rechtsbruch begehen und dann auch die Strafen und/oder die Empörung des Presserates oder der Öffentlichkeit in Kauf nehmen, weil es sich letztlich eben – trotz Geldbußen – doch lohnt. Das Ganze ähnelt auch dem Verhalten von Julian Assange, der jahrelange de-facto-Haft in einer kleinen Botschaft in Kauf nimmt, um letztlich – für eine bestimmte Zielgruppe, aber immerhin – eben doch ein Held zu sein. Und natürlich – da liegt Aust ebenfalls völlig richtig – erinnert es auch an Edward Snowden. Das Schema David gegen Goliath kommt immer gut an, auch bei netzpolitik.org. […]

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