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Schultablets von AppleStadt darf andere Hersteller nicht ausschließen

Im Streit zwischen einem Milliardenkonzern und der Stadt Datteln um die Ausstattung von Schulen mit Tablets hat nun das Oberlandesgericht entschieden.

  • Jette Scheibchen
Ein Stapel veralteter iPads mit Steckern
Die Schüler:innen aus Datteln müssen noch eine Weile auf neue Geräte warten. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Mika Baumeister

Im nordrhein-westfälischen Datteln sollten neue iPads für Schulen bestellt werden. Der Tech-Konzern Samsung sah sich vom Wettbewerb ausgeschlossen und erhielt nun vorm Oberlandesgericht in Düsseldorf Recht.

Derzeit sind in Datteln rund 2.700 Apple iPads im Einsatz. Um dem bereits eingerichteten Betriebssystem treu zu bleiben und so zusätzlichen Aufwand und Kosten zu vermeiden, hat die Stadt eine produktspezifische Ausschreibung für 665 neue Tablets des Herstellers Apple verfasst. Viele Kommunen in Deutschland gehen ähnlich vor. Damit wäre der Konkurrent Samsung jedoch von einem Milliardenmarkt von vornherein ausgeschlossen. Das Unternehmen hat daraufhin eine produktneutrale Ausschreibung verlangt.

In erster Instanz vor der Vergabekammer Westfalen wurde der Antrag des Konzerns zurückgewiesen. Samsung reichte Beschwerde ein und erhielt nun vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf Recht. Die Stadt habe nicht ausreichend begründet, warum eine produktspezifische Ausschreibung nötig gewesen sein soll.

Folglich muss Datteln den Auftrag neu ausschreiben. Während des laufenden Verfahrens ist die Anschaffung bereits pausiert und dürfte nun nochmals mindestens ein halbes Jahr auf sich warten lassen. Solange müssen die Schüler:innen noch ohne neue Geräte auskommen.

Andere Kommunen betrifft das Urteil nicht direkt. Sie müssen nun jedoch bei Ausschreibungen, die nur einen Hersteller berücksichtigen, mit möglicherweise erfolgreichen Klagen von Konkurrenzunternehmen rechnen. Angesichts erster Mittelausschüttungen des fünf Milliarden schweren neuen Digitalpaktes und in die Jahre gekommener Geräte aus Corona-Zeiten stehen nun wieder viele Neuanschaffungen in Aussicht, für die das Urteil als Präzedenzfall relevant ist.

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8 Kommentare zu „Stadt darf andere Hersteller nicht ausschließen“


  1. Anstatt sich an Apple oder Google (Android) zu binden und die Schulkinder an diese Konzerne zu „verkaufen“ sollten die Schulen besser GNU/Linux einsetzen. Bei der Anzahl Tabletts findet sich sicher ein Hersteller, der das unterstützt. So werden die Kinder schon früh auf Apple und Google geprägt. Das kann nicht im Sinne einer europäischen Souveränität sein.


    1. @mw Ehrliches Interesse: Wie wäre das möglich? An wen müsste man sich wenden? Gibt es Tablets, für die es stabie Linux-Versionen gibt, die man dann von einem Dienstleister einrichten und warten lassen könnte?
      Bin hier wahrscheinlich naiv. Solche Fragen stellen sich aber im Alltag.


    2. Genau. Wir beauftragen erstmal ein Beratungsunternehmen mit der Erarbeitung einer Ausschreibungsgrundlage, auf die sich dann Unternehmen mit GNU/Linux bewerben können. Unsere Enkel werden sicherlich glücklich sein, in 20 Jahren erste Ergebnisse zu sehen.

      Man könnte sich auch die Niederlande mit mehr als 10 Jahren Erfahrung ansehen, das funktionierend jetzt einführen und parallel Strukturen und Wissen zur zunehmend souveränen Weiterentwicklung aufbauen. Aber das wäre ja pragmatisch und nicht perfekt, das ist in Deutschland nicht denkbar.

      Auch deswegen ziehen vermehrt Kollegen aus Deutschland weg, wenn die Kinder ins Schulalter kommen, und zahlen woanders Steuern.


      1. Bolzkopf

        ,

        Schade, daß die für die Vergabe verantwortlichen Pappnasen nicht mit ihrem persönlichen Geld für den entstandenen Schaden aufkommen müssen.


    3. Jens Chemsexparty

      ,

      AOSP ist quelloffen und nutzt den Linux Kernel. Du wirst kaum zuverlässige Geräte finden, welche auf herkömmlichen Desktop Linux Distributionen basieren.


  2. Wäre schön wenn man mit einer Organisation wie Murena mit deren Google-freien Android-Version /e/ eine gute offene Alternative zu den Gerätemanagement und Klassenzimmerlösungen erarbeiten könnte.

    Dann würden weder die Daten der Kinder bei den Cloud-MDMs ausländischer Firmen landen, noch hätte man mit staatlichen Mitteln vernagelte Geräte finanziert, die nach fünf Jahren keine Updates mehr bekommen und trotz voll vorhandener technischer Funktion ersetzt werden müssen.


  3. So lange wie große Unternehmen und sogar Behörden Kontaktmöglichkeiten per einer bestimmten SM-Plattform „vorschreiben“, ist es nicht weit her mit der Produkt- oder besser OS-Neutralität. Hoch leben die Datensammler!


  4. Geobunny

    ,

    Das Problem, was ich hierbei sehe, ist dass man aufgrund dieser Urteile auch nicht Apple und Microsoft und wen sonst noch ausschließen darf. Die Gesetzgebung müsste hier wirklich mal auf Trennung von Hardware und OS als Minimum setzen, dann muss das Bios wechselbar sein, und gegebenenfalls ein Sicherheitschipkonzept für zentral verwaltete Geräte. Aber nicht patentrelevant von Gnaden Scumsoft oder so. Verwaltungen sollten da auch den Schnitt setzen.

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