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Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!Wem sollen Daten nützen?

Wenn es darum geht, Daten zu teilen, sind Konflikte vorprogrammiert. Vorsicht ist geboten, damit nicht plötzlich doch einige wenige dafür sorgen, dass Datenpolitik primär ihnen und nicht möglichst vielen nutzt, sagt unsere Kolumnistin.

Symbolbild CC-BY-NC-SA 4.0 Foto: Lars Kienle (unsplash), Bearbeitung: netzpolitik.org – owieole

Die digitalpolitische Bilanz der Ampelregierung nach rund einem Jahr sieht eher bescheiden aus. Wenn sich etwas tut, dann hauptsächlich in der Datenpolitik: Die Bundesministerien arbeiten an einer neuen Datenstrategie, am Konzept für ein Dateninstitut und an den geplanten Datenräumen. Auf EU-Ebene wird der Data Act vorangetrieben. Auch der Digitalgipfel, bei dem die Ministerien jedes Jahr ihre Digitalprojekte vorstellen, fokussiert sich am 9. Dezember voll auf Daten. Die verschiedenen Projekte eint, dass Daten auf die eine oder andere Weise mehr geteilt werden sollen.

Doch wie das Programm des Digitalgipfels kennzeichnet auch die Datenpolitik im Allgemeinen eine enge Verzahnung mit der Wirtschaft, während Interessen von Verbraucher*innen und Zivilgesellschaft lediglich am Rande Gehör finden. Mit Folgen: Immer wieder schleichen sich eigentumsähnliche Kontrollrechte in die Debatte, bei denen de-facto-Dateneigentümer*innen darüber entscheiden dürfen, was mit Daten passiert – und vor allem, was nicht. Dabei will eigentlich niemand ein Dateneigentum.

Stattdessen sollte die Frage im Mittelpunkt stehen, wie Daten am effektivsten geteilt werden können. Ein möglichst breiter und offener Datenzugang sollte der Standard sein. Einschränkungen hingegen müssen die Ausnahme bleiben und begründet werden, etwa damit, dass sonst gesellschaftlicher Schaden durch die Preisgabe personenbezogener Daten oder sensibler Geschäftsgeheimnisse entstünde. Gesellschaftliche Interessen müssen für die laufenden Datenprojekte eine deutlich wichtigere Rolle spielen, auch wenn sie gelegentlich wirtschaftlichen Interessen zuwiderlaufen.

Datenräume mit Türsteher

Datenräume sind ein großes Projekt auf EU- wie auf deutscher Ebene. Sie sollen innerhalb von Sektoren vielen Beteiligten den Austausch und das Zusammenführen von Daten ermöglichen und mit GAIA-X vernetzt werden. Aufgrund der starken Automobilindustrie ist Deutschland mit der Entwicklung eines Mobility Data Space (MDS) schon mal vorgeprescht. Digitalminister Volker Wissing bezeichnete den Datenraum als „Plattform, auf der Mobilitätsdaten unter Wahrung von Eigentumsrechten sicher und transparent geteilt werden können“. Noch deutlicher wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats Karl-Heinz Streibich: „[E]s geht um den Erhalt unserer Souveränität bei der Kommerzialisierung unserer eigenen Mobilitätsdienste“. Welche Eigentumsrechte? Wem gehören die zu kommerzialisierenden Mobilitätsdienste? Es liegt auf der Hand, dass es vor allem um die Interessen der kommerziellen Anbieter geht.

Dabei haben Datenräume ein großes Potenzial, Projekte im öffentlichen Interesse anzustoßen. Der MDS könnte beispielsweise dabei helfen, eine emissionsarme Verkehrswende herbeizuführen. Doch gerade wenn das Datenteilen für Mobilitätsanbieter wie etwa Automobilhersteller optional bleibt, werden diese sicher keine Daten bereitstellen, um die Entwicklung anderer Mobilitätsformen zu begünstigen.

Bei der Entwicklung der Datenräume spielt es also eine wichtige Rolle, wer Daten bereitstellt und wer sie nutzen darf. Immer wieder fordern Beteiligte, dass nur diejenigen Daten bekommen sollen, die auch selbst welche zur Verfügung stellen. Doch gerade in der Zivilgesellschaft und Forschung besteht Interesse an gemeinwohlorientierter Datennutzung, ohne dass man selbst Daten anzubieten hätte. Es gibt Hoffnung: Im Entwurf des Gesundheitsdatenraumes werden datensammelnde Stellen – vom Arzt über die Krankenkasse bis hin zum Fitnesstracker – verpflichtet, Daten bereitzustellen.

Die Dateninhaber im Data Act

Auf europäischer Ebene befasst sich der Data-Act-Entwurf mit Datenteilungspflichten, die zunächst insbesondere für Anbieter vernetzter Geräte gelten – für das so genannte Internet of Things also. Auch hier stehen zunächst die „Dateninhaber“ im Fokus, also die Hersteller solcher Geräte, die umfassend Daten erhalten und verarbeiten. Der Gesetzesentwurf achtet darauf, ihren Interessen möglichst wenig zu schaden, indem er etwa verbietet, dass die Daten für direkte Konkurrenzprodukte verwendet werden dürfen. Auch ist der Zugriff auf Daten nur dort erlaubt, wo er dezidiert von den Nutzenden der Geräte angefragt wird. Damit behalten die Dateninhaber zwangsläufig einen riesigen Vorsprung gegenüber allen anderen, die immer nur stichprobenartige Datenmengen bekommen können.

Statt das implizite Dateneigentum zu zementieren, sollte der Data Act dafür sorgen, dass es für Beteiligte einfacher wird, auf größere Datenmengen zuzugreifen: etwa Zulieferer von Sensoren, aber auch Entwickler vergleichbarer Produkte, die mit aggregierten Daten etwa das Nutzungsverhalten besser verstehen wollen. Idealerweise profitieren die Nutzenden dann von einem breiteren Angebot und stärkerem Wettbewerb.

Die Verhandlungen über den Entwurf laufen aktuell auf Hochtouren. Die tschechische Ratspräsidentschaft hat bereits Änderungsvorschläge eingebracht, damit Unternehmen sich nicht durchweg auf Geschäftsgeheimnisse berufen können, um keine Daten zu teilen. Doch am Grundprinzip „Dateninhaber sollen nicht schlechter gestellt werden, um andere besser zu stellen“ wird damit bestenfalls gekratzt.

Ein neutrales Institut?

Das wohl glamouröseste datenpolitische Vorhaben der Bundesregierung ist das Dateninstitut. Alle wollen mitreden. Es gibt viele Ideen dazu, was das Institut leisten könnte und sollte – doch damit besteht auch das Risiko, dass es nichts so richtig verändern wird. Eine zentrale Forderung ist die nach Neutralität, womit allerdings die Richtungslosigkeit des Unterfangens zum Ausdruck kommt.

Neutralität, so die Idee, könne durch eine langfristige staatliche Förderung und einen Ausschluss von Gewinnorientierung sichergestellt werden. Ähnliche Überlegungen gab es bereits in der Debatte um Datentreuhandmodelle (mit denen sich das Institut möglicherweise auch befasst). Doch in einem Feld mit teilweise widerstreitenden Interessen ist Neutralität eine Wunschvorstellung: Wenn betriebswirtschaftliche Interessen an der exklusiven Nutzung von Daten einem volkswirtschaftlichen Interesse am Datenteilen entgegenstehen, können diese nicht in Einklang gebracht werden. Solche Konflikte sind in vielen Datenprojekten allgegenwärtig. Eine neutrale Haltung bedeutet in diesen Fällen üblicherweise, dass nichts passiert.

Das Dateninstitut braucht einen klaren Auftrag, um übergeordnete gesellschaftliche Interessen zu priorisieren. Wo individuelle Interessen wie die von Unternehmen und allgemeine Interessen nicht konfligieren, kann es neutral bleiben. Doch wo Konflikte sich nicht lösen lassen, sollte das Gemeinwohl klar im Vordergrund stehen.

Mehr Stellung beziehen!

Datenpolitik ist auch deswegen so populär, weil die erklärten Ziele „mehr Datenteilen“ und „gerechtere Verteilung“ für viele demokratische Parteien anknüpfungsfähig sind. Doch was zunächst blumig klingt, kann im Detail ganz anders ausgelegt werden: Vorsicht ist geboten, damit nicht plötzlich doch einige wenige dafür sorgen, dass Datenpolitik primär ihnen und nicht möglichst vielen nutzt.

Beim Digitalgipfel kommen überwiegend Stimmen aus der Wirtschaft zu Wort. Das macht es natürlich einfacher, einen Konsens zu finden. Wenn die Politik breitere gesellschaftliche Interessen abbilden möchte, muss sie auch andere Stimmen anhören und einbinden, und zwar schon in der Konzeption von Dateninstitut, Datenräumen und diversen Datengesetzen. Viele dieser Stimmen sprechen sich für mehr Datenzugang und weniger Kontrolle für die aktuell starken Akteur*innen der Datenökonomie aus. Das gilt erst recht für Daten der öffentlichen Hand: Warum Zugang wichtig ist, sollten die meisten längst verstanden haben. Der Staat muss jetzt mit offenen Daten vorangehen.