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Freitag, 4. Juli 2008

CCC an Google: Datenspeicherwahn überdenken

Die Taz hat ein Interview mit Frank Rieger vom Chaos Computer Club zum aktuellen Youtube-Fall: “Datenspeicherwahn überdenken“.

Google speichert Nutzerdaten inklusive Suchanfragen inzwischen noch 18 Monate, was der Internet-Konzern als großes Plus beim Datenschutz tituliert - andere speicherten unbegrenzt, sagt er. Warum braucht eine Suchmaschinenkonzern so viele Informationen? Wo liegen die gesetzlichen Grundlagen dafür?

Wie auch der aktuelle Fall zeigt, ist es lächerlich, dass Google bei so langer Speicherung noch von “Datenschutz” zu redet. Auch wenn andere Firmen noch schlimmer agieren, ist es angesichts der zentralen Rolle von Google in der Internetwelt nicht hinnehmbar, dass so detailierte Daten so lange gespeichert werden. Ein technisches Erfordernis dafür gibt es schlicht nicht, die Speicherung erfolgt einzig zum Zwecke der Profitmaximierung. Die Datengier von Internet-Unternehmen ist derzeit weitgehend unreguliert, der derzeitige deutsche Datenschutz kann da schon strukturell wenig bewegen. Hier bedarf es einer weitreichenden Reform, bei der die betroffenen Nutzer substantielle Rechte wie Schadensersatzansprüche erhalten. Der Chaos Computer Club hat dazu eine Liste von Forderungen aufgestellt, die wir in die derzeitige Diskussion um die Modernisierung des Datenschutzes einbringen.

Google soll alle Youtube-Logs an Musikindustrie übergeben

Das hat ein Bezirksgericht in New York angeordnet im Zusammenhang mit einem Zivilrechtsprozess zwischen Viacom (u.a. MTV-Mutterkonzern) und Google, wo es um Schadensersatz für urheberrechtsgeschützte Inhalte bei Youtube geht. Im Klartext: Damit Viacom von Google Geld verlangen kann, sollen die Daten aller Menschen, die sich jemals ein Youtube-Video (auch wenn es woanders eingebettet war) angesehen haben, an Viacom übergeben werden. Da sieht man mal wieder, wozu die Vorratsdatenspeicherung in Form von Logfiles führen kann. Konkret geht es um

  • die IP-Adresse des Rechners, mit der ein Nutzer ein Video betrachtet hat
  • den Zeitpunkt des Starts des Filmbeitrags
  • dessen Identifizierungsnummer
  • sowie gegebenenfalls den Login-Namen des Anwenders.

Google hat sich dabei mit seinen Standard-Argumenten in anderen Fällen, dass IP-Nummern und frei wählbare Usernamen keine personenbezogenen Daten sind, selber ins Knie geschossen, der Richter hat das nämlich im Urteil genüsslich zitiert.

Die Logfiles umfassen 12 Terabyte. Wenn man mal großzügig von 40 Byte pro Datensatz ausgeht und als Terabyte die IEC-konforme dezimale Anzahl Bytes nimmt, kommen dabei konservativ geschätzte 25 Milliarden Datensätze raus. Da viele User bei vielen Webseiten den selben Login-Namen verwenden und dieser häufig auch mit dem echten Namen identisch ist, dürften sich da interessante Rückschlüsse auf die Interessen von recht vielen Menschen ziehen lassen.

Mehr dazu bei

Oh, und seit heute gibt es plötzlich einen Link zur Privacy-Policy auf der Startseite von Google. Na, dann ist ja alles gut. (via)

Dienstag, 1. Juli 2008

Studien zur Zensur und Selbstzensur im chinesischen Internet

Nart Villeneuve, PhD vom Citizenlab der Universität Toronto hat ein Forschungspapier veröffentlicht, das ich erst jetzt bemerkt habe. Darin geht es um Bericht Selbstzensur großer westlicher wie chinesischer Suchmaschinenbetreiber in China. Villeneuve leitet so ein:

Search engines have become the premier gatekeepers of the Internet. All over the globe, Internet users rely on a handful of search engines to find content that is most relevant to the key words used as queries. Beyond seeking to provide the most locally relevant results, these search engines are actively removing specific sites from their localized versions to comply with local laws around the world. While most of the focus is on hate speech, (child) pornography and copyright issues, search engines also act to censor political content. The most advanced case of such censorship concerns search engines that market a version of their product in China.

Getestet hat er u.a. auf Schlagworte wie Menschenrechte, Demokratie, Falun Gong, Anti-Zensur-Maßnahmen (反封锁技术), Taiwan Unabhängigkeit (台獨) oder auch Nachrichten der BBC u.a. zu Tibet. Alle Begriffe sind pro Suchlauf gelistet. Die verwendeten Quelldaten zu sind ebenfalls online, komplett mit Suchanfragen, archivierten Ergebnissen und solchen Graphen:

Graph aus Villeneuves Untersuchung

Eine interessante Studie, auch wenn das Ergebnis tendenziell (und grob verkürzt) nur lautet, dass mehr Transparenz über die Filterung von Inhalten besser wäre. Technische Erkenntnisse sind, dass Google bei Portnummern und MSN bei Subdomains und https-Seiten Probleme hat, Suchergebnisse auszublenden. Die Methodologie und die ignorante Verwendung von TOR-Exitnodes innerhalb Chinas wird ab Seite 26 erläutert.

Zusammen mit weiteren Studien aus 2006, einmal der Human Rights Watch (Race to the Bottom) und der Reporter ohne Grenzen (Yahoo! clear worst offender in censorship tests on search engines) ergibt sich jedenfalls ein breites Bild - dass keine der Suchmaschinen so recht weiß, welche Inhalte denn nun zensiert werden sollen oder nicht: “none of them seem to agree on just what sites need censoring”.

[via china-in-the-news]

Montag, 16. Juni 2008

ver.di warnt vor Google

ver.di warnt die eigenen Mitglieder vor zuviel Google: Unter der Google-Lupe.

Aus den, im Internet hinterlassenen Spuren lässt sich ein Interessensprofil mit sehr hoher Aussagekraft über eine Person erstellen, meint auch der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert. Besonders warnend verweist der Datenschützer auf Google: „Hier kann auch ein Kommunikations-, Bewegungs- oder Berufsprofil erstellt werden“, warnte Weichert. Ein Problem, mit dem sich die gewerkschaftlich organisierten Journalisten in den kommenden Jahren noch verstärkt auseinandersetzen müssen, um nicht am Ende doch in der Google-Falle zu landen.

Montag, 19. Mai 2008

Google bleibt weiter böse

Wie Techcrunch berichtete, hat Google einen seiner Orkut-User an die indische Polizei ausliefern geholfen. Aus dem Ursprungsartikel bei Express India:

You can have an opinion about anyone in a free country like India, even someone as important as Sonia Gandhi, but if you are not careful about the way you give expression to it, you could land in serious trouble.

This is precisely what happened to 22-year-old IT professional Rahul Krishnakumar Vaid from Gurgaon, Haryana who was arrested by the Pune police for posting derogatory content about Congress chief Sonia Gandhi and Mahatma Gandhi on an orkut community named — “I hate Sonia Gandhi”. [...]

Vaid was charged under section 292 of Indian Penal Code and section 67 of the Information Technology Act because he created a profile and then posted content in vulgar language about Sonia Gandhi in the community.

Gulli fasst die Rechtfertigung so zusammen: Google denunziert, Inder wird verhaftet:

Zum Verhängnis wurde Vaid, dass er in seinem Profil die Adresse seines Google-Mailaccounts angegeben hatte. Anhand dieser konnte seine Identität festgestellt werden. Eine Polizeieinheit nahm ihn am Freitagabend fest und flog ihn von seinem Heimatort Haryana ins ca. 1200 Kilometer entfernte Pune, wo er Samstag dem Haftrichter vorgeführt wurde. Dort gab er an, Sonia Gandhi tatsächlich zu hassen. Über das mögliche Strafmass seiner Handlung wäre er sich aber nicht im Klaren gewesen. Bis Mittwoch bleibt Vaid in Untersuchungshaft. Sollten die Vorwürfe gegen ihn bestätigt werden, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 100.000 Rupien (ca. 1.500 Euro).

Im November hatte Rachel Whetstone, PR-Beauftragte von Google im offiziellen Blog der Suchmaschine erläutert, inwieweit sie ihr “Do no evil”-Konzept in Einklang mit nationalen Gesetzen bringen wollen, wenn man an die lokal geltenden Grenzen der Meinungs- und Redefreiheit stößt:

In einigen Fällen ist es ganz einfach. Wir haben zum Beispiel ein produktübergreifendes Verbot gegen Kinderpornographie, die in nahezu allen Ländern illegal ist. Aber wenn es zu politischem Extremismus kommt, ist das nicht so einfach. Verschiedene Länder ziehen verschiedene Schlüsse, wie man mit diesem Thema umgeht. In Deutschland gibt es ein Verbot zur Verherrlichung von Nationalsozialismus - also entfernen wir Nazi-Inhalte von allen Produkten unter Google.de (unserere Domain für deutsche User). Die Geschichte anderer Länder macht es besonders sensibel, bestimmte Themen anzusprechen oder zu kritisieren. Und wieder andere Länder glauben, dass die beste Art und Weise, Extremisten zu diskreditieren ist, den öffentlichen Vortrag ihrer Argumente zu erlauben. (Eigene Übersetzung)

[via gulli.com]

Mittwoch, 16. Januar 2008

Google News ist unser Feind?

Die Süddeutsche hat jetzt die Aktion Zeitenwende gestartet, wo es einige Interviews zur Zukunft des Journalismus geben soll. Begonnen wird mit John Lloyd, der Direktor am Reuters Institute for the Study of Journalism an der Oxford Universität und Mitherausgeber der “Financial Times“ ist. Dieser trägt die gerne von Medienhäusern geäusserte Angst vor Google-News vor: “Google News ist unser Feind“.

SZ: Sehen Sie in “Googles News“ eher einen Freund oder Feind für die Zeitungswirtschaft?

Lloyd: “Google News” ist derzeit eher unser Feind als Verbündeter. Und zwar weil dort Nachrichten nicht selbst produziert, sondern einfach Anderen weggenommen werden. Dadurch wird die Anziehungskraft derer geschwächt, die fürs Nachrichtensammeln bezahlen müssen. Die stellen Google unfreiwillig ihre Ressourcen zur Verfügung und bekommen nichts zurück.

Abgesehen davon, dass ich froh wäre, wenn Netzpolitik bei Google-News gelistet wäre, wunder ich mich über die Aussage, dass von Google-News nichts zurückkommt. Ich dachte bisher, da kommen Leser. Die Erfahrung mache ich zumindest als Nutzer/Leser täglich, wenn ich über Google-News auf Artikel in Medien aufmerksam werde, die nicht auf meinem täglichen Radar stehen. Aber vielleicht bin ich da auch nur ein Einzelfall…?

[Danke an Daniel]

Dienstag, 11. September 2007

Die Gefahren hochwertiger Erdfernerkundungssysteme

Bei einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses ging es gestern um das geplante Satellitendatensicherheitsgesetz(SatDSiG). Das Gesetz ist vor allem für die Infoterra GmbH relevant, welche die kommerzielle weltweite Vermarktung der Daten übernommen hat, die von dem deutschen Satelliten Terra SAR-X erzeugt werden. Nach Regierungsangaben sind alle leistungsfähigen Satelliten auf US-Bauteile angewiesen, deren Export die USA von nationalen gesetzlichen Regelungen abhängig gemacht hat, die auf entsprechende Sicherheitsinteressen Rücksicht nehmen. Folglich hat man in Deutschland erkannt, dass man diesbezüglich vielleicht auch Sicherheitsinteressen besitzt. Zumindest mit der Nutzung von - per Flugzeug erhobenen- Erdfernerkundungsdaten dürfte man ja spätestens seit dem G-8-Gipfel in Heiligendamm vertraut sein.

Heise: Geodatenschutzgesetz gefordert

Der Entwurf sieht konkret vor, dass jedes von deutschem Boden aus betriebene hochwertige Erdfernerkundungssystem vom Staat zu genehmigen ist. Die Betreiber müssen prüfen, ob es sich bei einer Kundenanfrage um eine mögliche Gefährdung der Sicherheitsinteressen handelt. Kriterien sind etwa der Informationsgehalt der Daten, die Person des Anfragenden, das angefragte Zielgebiet oder die gewünschte Zeitnähe. Ergibt die Kontrolle, dass möglicherweise Sicherheitsaspekte betroffen sind, ist eine Weitergabe der Daten nur mit Zustimmung der Behörden erlaubt. Der Diensteanbieter muss ferner sämtliche Anfragen protokollieren und die entsprechenden Daten auf Anfrage der Sicherheitsbehörden herausgeben.

Was der Entwurf hingegen unbehandelt lässt, sind einerseits Datenschutzaspekte und andererseits die “private Erdfernerkundung” mit Hilfe ausländischer Anbieter. Der Vertreter von Google bezeichnet den Gesetzesentwurf deshalb zurecht als Insellösung. Nicht viel anders steht es wohl um das von Datenschützern geforderte Geodatenschutzgesetz.

Aus der Stellungnahme von Thilo Weichert, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein(ULD)

Schon wegen der praktizierten Veröffentlichung durch internationale Anbieter von Satellitenbildern über das Internet ist ein absolutes Verbot voraussichtlich nicht durchsetzen. Dies wäre für einen angemessenen Persönlichkeitsschutz wohl auch nicht erforderlich. Doch müssten insbesondere im Hinblick auf die geometrische und die zeitliche Auflösung präzise, für Anbieter wie Betroffene berechen- und einschätzbare normative Festlegungen gemacht werden. Weiterhin sollte die Möglichkeit eines Widerspruchsrechtes eingeräumt werden, wenn besondere persönliche Gründe dazu führen, dass durch die allgemeinen normativen Vorgaben ein ausreichender Persönlichkeitsschutz im konkreten individuellen Fall nicht gewährleistet werden können. Schließlich lassen sich gesetzlich die zulässigen Zwecke bei der Weitergabe (dem Verkauf) und der Nutzung persönlichkeitsrechtlich sensibler Daten beschränken.

Der Gesetzesentwurf zum Download(pdf)

 

Dienstag, 21. August 2007

Widget für Google-Maps

Google-Maps bietet jetzt Widgets, um den Content problemlos wie ein Youtube-Video auf Seiten einzubetten. Einfach bei Google-Maps auf “URL zu dieser Seite” klicken und den Code ins Blog kopieren. Hier ist unser Büro:


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Mittwoch, 18. Juli 2007

Wer hat Angst vor Google?

Am kommenden Samstag, den 21.07.07, kommt um 23.15 Uhr auf Phoenix der Dokumentarfilm “Wer hat Angst vor Google?“.

Google ist eine Erfolgsstory der Superlative: Innerhalb von nur sieben Jahren haben die jungen Gründer der weltweit führenden Internetsuchmaschine, Larry Page und Sergey Brin, ein Unternehmen aufgebaut, das mächtiger als General Motors ist und grenzenlos zu expandieren scheint.

Wer den Film zu einem anderen Zeitpunkt sehen möchte, wird auf Google-Video fündig. Dort gibt es die 1:27h lange Doku zum anschauen und herunterladen.

Mittwoch, 25. April 2007

“Download Harry Potter Movie”: Google verdiente mit

Wie die Sache weitergeht muss man abwarten, aber spannend ist das schon: offensichtlich hat Google über ein, hm, implizit schräges Geschäft an illegalen Download-Webseiten mitverdient. Und zwar über die Adwords “bootleg movie download” and “download Harry Potter movie”, für die nach Xinhua 809,000 US-Dollar an Google bezahlt wurden - von den Betreibern der Webseite, von der der Film bezegen werden konnte. Auch heise.de hatte berichtet.

(Aus der Abteilung “lange liegen gebliebene Artikel”)

 

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