Abstimmung im BundestagCum-Ex-Ausnahme von Informationsfreiheit bleibt

Die Bereichsausnahme für Cum-Ex-Beratungen vom Informationsfreiheitsgesetz bleibt. Das ist das Ergebnis einer Abstimmung im Bundestag. Die SPD verteidigte unterdessen ihr Vorgehen. Die Vertraulichkeit von Sitzungen der Finanzbehörden werde unabhängig vom Cum-Ex-Skandal eingeführt.

Wie das Finanzministerium mit Steuerverlusten durch Cum-Ex umging, bleibt künftig geheim CC-BY-NC 2.0 Philip Eichler/Campact

Mit den Stimmen der Union, der SPD und der AfD bestätigte der Finanzausschuss des Bundestags in der vergangenen Woche eine Cum-Ex-Ausnahme vom Informationsfreiheitsgesetz. Die Grünen und die Linksfraktion hatten beantragt, eine kürzlich eingeführte Hintertür im Finanzverwaltungsgesetz zu schließen, nach der Beratungen von Bundes- und Länderfinanzbehörden künftig geheim bleiben.

Damit bleibt es dabei, dass das Bundesfinanzministerium von Olaf Scholz (SPD) weniger Auskunft über interne Vorgänge geben muss. Gegenüber netzpolitik.org kritisierte der finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Fabio de Masi, die neue Regelung: „Das Informationsfreiheitsgesetz bietet bereits heute hinreichende Ausnahmen, um vertrauliche Debatten der Finanzbehörden zu schützen. Wenn der Bund oder die Länder Maßnahmen gegen Steuertricks blockieren, darf dies jedoch nicht im Dunkeln bleiben.“ Auch die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Lisa Paus, prangerte das Vorgehen der Bundesregierung an: „Die beschlossenen Einschränkungen beim Informationsfreiheitsgesetz sind der völlig falsche Weg. Die Öffentlichkeit und der Bundestag hat ein Recht darauf, auch unbequeme Wahrheiten zu erfahren.“

SPD: Kein Zusammenhang mit Cum-Ex

Der Bundestagsabgeordnete Jens Zimmermann von der SPD hingegen verteidigte gegenüber netzpolitik.org die neue Regelung. Das Gesetz sei regulär im Rahmen des Jahressteuergesetzes eingebracht worden: „Es dient der Vertraulichkeit von Sitzungen.“ Einen Zusammenhang zwischen der Ergänzung und Cum-Ex-Fällen gebe es nicht.

Das klandestine Vorgehen um einzelne Ausnahmen vom Informationsfreiheitsgesetz könnte auch in Zukunft noch häufiger vorkommen. Bereits im Jahr 2013 hatte der Bundestag durch die Hintertür eine Bereichsausnahme vom Informationsfreiheitsgesetz eingeführt. Damals stimmten alle Parlamentsfraktionen dafür, den Bundesrechnungshof von einer Auskunftspflicht zu befreien – auch in Hinblick auf Prüfungen von Fraktionsfinanzen.

Vor einem Jahr nahmen CDU und SPD den sächsischen Rechnungshof vom dortigen Umweltinformationsgesetz aus, nachdem Greenpeace Prüfberichte durch eine Klage veröffentlichen wollte. Auch in diesem Fall war die Änderung in einem anderen Gesetz versteckt worden.

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Eine Ergänzung

  1. Aus der Reihe ‚Euphemisierende Apologien‘:
    „Einen Zusammenhang zwischen der Ergänzung und Cum-Ex-Fällen gibt es nicht.“

    Aus der Reihe ‚fff‘:
    „Fit for future versus fast forward fallacy.“

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