Die europäischen Strafzahlungen dürften niedriger ausfallen als bisher angenommen. Das sagte ein Vertreter der EU-Kommission heute im Innenausschuss des Bundestages. Die Überarbeitung der Richtlinie verzögert sich unterdessen weiter.
Heute war die reguläre, nicht-öffentliche Sitzung des Innenausschusses im Bundestag. Zu Gast war Reinhard Priebe, Leiter der Direktion „Innere Sicherheit“ bei EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Priebe war mal Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, ist heute aber verantwortlich für die Vorratsdatenspeicherung. Er trat vehement für eine Umsetzung der Richtlinie ein und brachte in der Sitzung den falschen Vergleich mit Kfz-Kennzeichen.
Dann erneuerte er die Ankündigung, die Bundesrepublik wegen der anhaltenden Nichtumsetzung vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Dabei hatte er eine Überraschung parat. Falls Deutschland verurteilt werden sollte, kann ein Zwangsgeld entweder ab dem Tag des Urteils oder aber ein Pauschalbetrag rückwirkend ab Inkrafttreten der nicht umgesetzen Richtlinie erfolgen. Laut unseren Informationen wird die Kommission keinen Pauschalbetrag beantragen, sondern lediglich ein Zwangsgeld. Das heißt, bis zu einem Urteil, was noch einige Monate dauern kann, muss Deutschland keine Strafe zahlen. Damit dürften die eventuellen Kosten sogar noch niedriger ausfallen als bisher angenommen. Wir haben immer noch die Hoffnung, dass der Europäische Gerichtshof vor einem Vertragsverletzungsverfahren zunächst entscheidet, ob die Richtlinie überhaupt mit der Grundrechtecharta vereinbar ist.
Auf tagesschau.de wird derweil berichtet, „dass die Kommission die angekündigte Überarbeitung der Richtlinie vom Sommer auf Ende des Jahres verschoben hat.“ Priebe machte deutlich, dass der Kern der Richtlinie bestehen bleiben wird. Wie auch Neelie Kroes auf der re:publica berichtete, wird wohl allenfalls an Speicherdauer, Sicherheitsanforderungen und Zugriffsregelungen etwas geändert, wenn’s gut kommt gibt’s noch Entschädigungen für die Provider. Laut Konstantin Notz drohen manche Mitgliedstaaten sogar noch mit einer Verschärfung.
Den Vogel schossen die Sozen ab, nochmal bundestag.de:
Die SPD-Fraktion sprach sich für die Vorratsdatenspeicherung aus und hielt der Regierungskoalition einen anhaltenden Streit in dieser Frage vor. Die Bundesregierung solle dazu „endlich“ etwas vorlegen, doch sei dies nicht zu sehen.
Hier tut sich vor allem der Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hervor, der sich danach auch gleich mit Reinhard Priebe und Hans-Peter Uhl beraten hat.
Dass die Union die Vorratsdatenspeicherung befürwortet, ist ja nichts neues. Eine Bitte der Justizministerin, gemeinsam die Kommission „zu drängen, zeitnah einen Entwurf für eine Überarbeitung der Richtlinie vorzulegen“ lehnte BMI-Sprecher Jens Teschke heute ab: „Von unserer Seite aus ist die geltende Richtlinie völlig in Ordnung.“