Die Kampagne „Kunst hat Recht.“ sorgt in Österreich für ziemlichen Wirbel. Kunstschaffende, die sich für eine Verschärfung der Urheberrechtsdurchsetzung stark machen. Künstler, die mit dem Netz auf Kriegspfad stehen und gegen die Selbstausbeutung wettern. Im Ton etwas Neues. Nun stellt sich heraus: Einige der ursprünglichen Forderungen von „Kunst hat Recht.“ sind fast wortgleich aus einem Forderungskatalog der International Federation of the Phonographic Industry (ifpi) von 2010 plagiiert.
Das hat der Netzjournalist Florian Machl recherchiert, dem vorbereitetende Dokumente zugespielt wurden. Er verglich die Papiere von „Kunst hat Recht.“ vom Jänner 2012 und IFPI 2010 und fand in beiden u.a. die Textstelle:
„Für die zeitlich befristete Speicherung und Verwendung der für diese Auskunftsleistungen erforderlichen Daten ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die in der österreichischen Rechtsordnung fehlt.“
Die Übernahme ist wenig schmeichelhaft, und es ist nicht der einzige Beleg Machls. Entweder nimmt es die Initiative mit dem Urheberrecht nicht so ganz genau, oder das Indiz deutet auf „Astroturfing“. Beides ist tödlich für’s Image.
Astroturf ist ein bekanntes Kunstrasenfabrikat in den USA. Künstliche „Graswurzelbewegungen“ sind seit langem in den USA Teil des Angebots von Public Affairs Agenturen. Die Kunden aus der Tabak, Software- und Erdölindustrie haben ein mindestens so angeschlagenes Image wie die Verwerter bei uns. Deshalb lassen sie sich ihre eigenen Basisbewegungen mitsamt Wink-Elementen im sozialen Netz organisieren.
Florian Machl beschwört einen Interessenkonflikt zwischen den Verwertern und den Künstlern:
Viele heimische Künstler nagen tatsächlich am Hungertuch… in vielen Fällen ist nicht das angeblich so diebische Publikum daran schuld, dass Künstler zu wenig an ihrer Arbeit verdienen, sondern die verheerend schlechte Vermarktung, Probleme mit großen Sendeanstalten, die Vertragssituation mit den Labels aber auch eine angeblich sehr intransparente Verteilungs-Ungerechtigkeit seitens der Rechteverwerter.
Nach ihrem Selbstbild sind die Verwertungsgesellschaften immer auch Künstlervereinigungen (Danke für den wertvollen Hinweis, Sven Regener!). Sowohl „Kunst hat Recht“ als auch ifpi wenden sich im Namen der Kulturschaffenden an die Politik. ifpi macht das schon immer, nur der Ton ist ein anderer. Wieso ist eine mögliche IFPI-Verflechtung mit den Kollegen von „Kunst hat Recht.“ überhaupt relevant?
Ein Beispiel für die Relevanz: Morgen gibt es eine Diskussion „Welches Urheberrecht brauchen wir?“ zum ACTA-Abkommen bei dem EU-Abgeordneten Ehrenhauser. Geplante Teilnehmer:
* Markus Stoff, IFNF – Initiative für Netzfreiheit
* Michael Bauer, VIBE!AT – Verein für Internet-Benutzer Österreichs
* Franz Medwenitsch, ifpi – Verband der Österreichischen Musikwirtschaft
* VertreterIn der Initiative Kunst hat Recht (tbc)
Die Organisation IFPI hat sich für eine freiwillige Registrierung im Europaparlament entschieden, und sie hat damit einen Verhaltenskodex unterzeichnet. AIM, EIF und BASCAP sind registrierte Mitgliedschaften von IFPI. „Kunst hat Recht.“ findet keine Erwähnung im Register. Das Register informiert unsere EU-Abgeordneten über Verflechtungen, damit Verbände nicht quasi mit sich selbst diskutieren müssen. Das wäre ja peinlich.