Nach fünf Jahren Klageweg gibt es in der Auseinandersetzung Perlentaucher vs. FAZ/SZ nun ein Urteil. Der Perlentaucher darf 13 Abstracts zu FAZ- und SZ-Buchkritiken nicht mehr vertreiben, entschied heute das OLG Frankfurt. Mit ihren weitergehenden Anträgen sind die Zeitungen gescheitert.
Nach dem neuesten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt kann sich der Perlentaucher ganz sicher sein, dass sein Geschäftsmodell, das FAZ und SZ in toto verbieten lassen wollten, gültigem Recht entspricht. FAZ und SZ wollten durch die Gerichte unterbinden lassen, dass der Perlentaucher ihre Buchkritiken resümiert und diese Resümees an Internetbuchhändler weitervertreibt. FAZ und SZ sind damit vor allen Gerichten, durch die sie dieses lange Verfahren getrieben haben, weitgehend gescheitert. Besonders mit ihren wettbewerbs- und markenrechtlichen Ansprüchen sind FAZ und SZ bei keinem der Gerichte durchgedrungen. Das Verfahren lief von Landgericht Frankfurt, Oberlandesgericht Frankfurt, zum Bundesgerichtshof und wieder zurück zum Oberlandesgericht Frankfurt.