IPRED: „Deutschland lehnt die Einführung von Internetsperren ab“

Lange hat es gedauert, aber nun kann man sich endlich die vielen vielen Antworten auf die EU-Konsultation über die Anwendung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) anschauen. Etliche Bürger, Organisationen und Behörden nahmen Stellung. Beiträge gab es von den üblichen Verdächtigen, wie Bits of Freedom, EDRi, FSFE, FFII und der NURPA (pdf), aber natürlich auch von einigen Mitgliedstaaten, wie beispielsweise der Bundesrepublik Deutschland (pdf).

Die französische Position (pdf) ist wie zu erwarten für eine Harmonisierung der strafrechtlichen Sanktionen im Bereich der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten. Es wird sogar vorgeschlagen, als präventive Maßnahme das “notice & take-down”-Prinzip zum “notice, take down & stay down” auszubauen.

Im Gegensatz hierzu kann man in der deutschen Stellungnahme Erfreulicheres lesen:

Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs wird abgelehnt.
Regelungen zur präventiven Kontrolle von Inhalten werden als “problematisch” angesehen.
Die Verantwortlichkeit von Mittelspersonen, also von ISPs, wird bereits von der E-Commerce-Richtlinie. ausreichend geregelt

Die deutsche Stellungnahme wendet sich nochmals gesondert dem Thema Internetsperren zu (S. 1 u. 6):

Hinsichtlich Mittelspersonen im Online-Bereich sind in jedem Fall Regelungen abzulehnen, die auf die Einführung von Internetsperren abzielen.

(…)

c) Ergänzende Anmerkungen zum Thema Internetsperren

Im Bericht finden sich keine Forderungen nach Internetsperren. Allerdings werden Internetsperren in Ziffer 2.5.1.2. des Commission Staff Working Document ausdrücklich als erfolgreiches Mittel genannt (Seite 15, letzter Satz des Commission Staff Working Document Nr. 5140/11, COM (2010) 779 final):

“Injunctions have also been successfully used towards intermediaries in order to block access to the sites which facilitate works protected by copyright or related right without the consent of the rightholder.”

Deutschland lehnt die Einführung von Internetsperren ab.

(Crossposting von vasistas?)

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7 Ergänzungen

  1. Erst der Stopp von ELENA, nun das.
    Anscheinend hat die FDP begriffen, dass sie liefern muss.
    Dann wollen wir sie mal ermutigen, dass sie das auch weiter tut. :)

  2. Internetsperren können kein adequates Mittel zur Bekämpfung krimineller Aktivitäten sein. In der Regel reicht hier geltendes Recht, um gegen strafrechtlich relevante Inhalte vorzugehen. Hier sind die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz in der Pflicht und nicht die Politik. Hierzu bedarf es eher einer Modernisierung bei den o.g. Institutionen, die zumeist dem technischen Fortschritt hinterherhinken, als neuer Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränken könnten, denn schnell ist eine Meinung missliebig und dies ist einer Demokratie abträglich. Somit ist die Entscheidung der deutschen Politik nur zu begrüßen!

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