In seinem legendären Interview geht Hans-Peter Uhl auf §130 StGB, die Volksverhetzung ein. Da muss der Staat mal was machen, bevor noch mehr Gewalttaten #ImInternetGeboren werden.
Der Provider so36.net berichtet heute von einer kleinen Anekdote mit der Internet Beschwerdestelle des eco und der FSM. Bei dieser kann man rechtswidrige Inhalte im Netz melden. Und dann kümmern sich die Herren RA Frank Ackermann und RA Ivo Ivanov zusammen mit Frau RAin Alexandra Koch darum. Die Juristen prüfen, ob ein Gesetzverstoß vorliegt, senden dann eine Email an den zuständigen Provider und erstellen Strafanzeige.
Eine solche Email erhielt man auch bei so36.net. Es ging um nichts geringeres als volksverhetzende Inhalte gem. § 130 StGB, nach einer Prüfung habe der eco dies leider bestätigen müssen. Deshalb:
Entsprechend unserer Verfahrensordnung bei Beschwerden über derartige Internetinhalte haben wir bereits Strafanzeige bei der Polizei NRW gestellt.
Wir bitten Sie daher, beweiserhebliche Daten zu sichern und auf Anforderung an die Strafverfolgungsbehörden herauszugeben.
Nanu? So36.net ist doch ein politisch freiheitlich orientierter non-profit-Provider… Worum mag es da denn wohl gehen? Um einen Plakatwettbewerb des Büros für antimilitaristische Maßnahmen.
Was auf den ersten Blick wie ein harmloses Spiegel-Titelbild aussieht, entpuppt sich auf den zweiten Blick anscheinend nicht etwa als die Gürtellinie knapp verfehlende politische Karikatur, sondern als handfeste Volkverhetzung. Klarer Fall. Gut, dass die Internet-Blockwarte in Ermangelung eines Richters auf so kompetente Anwälte zurückgreifen können.
Liest man sich den Paragraphen §130 mal in Ruhe durch, dann bietet er in der Tat eine Menge Ermessenspielraum:
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
Da wird es also in nächster Zeit eine Menge zu tun geben.