Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat heute zusammen mit der GVU und der Musikindustrie den Nachfolger der Brennerstudie vorgestellt. Darüber hatte bereits Linus kurz berichtet. Das Bündnis fordert u.a. die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, den Versand von Warnhinweisen an Urheberrechtsverletzer (2‑Strikes) und zumindest die GVU fordert heute auch wieder die Errichtung einer Netzzensur-Infrastruktur. Weil Urheberrechtsverletzungen müssen streng bestraft werden.
Interessant ist aber ein anderes kleines Detail, auf das Heise zwischen den Zeilen verweist.
Um die eigene Pressemitteilung mit einem Smartphone e‑Reader zu illustrieren und damit etwas hip zu wirken, hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Internet gesucht. Gefunden hat man ein Bild auf Flickr und den Urheber selbstverständlich verlinkt und genannt. Nur: Das mit der Creative Commons Lizenz und die Nennung dieser bei Verwendung des Fotos hat man offensichtlich nicht verstanden, sonst hätte man diese angegeben. Damit hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Urheberrechtsverletzung begangen.
Es ist schon ein wenig merkwürdig, wenn sich eine Lobbyorganisation für ein schärferes Vorgehen bei Urheberrechtsverletzungen einsetzt und dabei selbst diese begeht. Eine Vorbildfunktion ist das sicherlich nicht. Und es zeigt die Urheberrechtsproblematik: Wenn selbst die Profis vom Börsenverein mit dem Urheberrecht nicht klar kommen, ist dann das Urheberrecht nicht zu kompliziert und veraltert?
Update: Stellungnahme vom Börsenverein in den Kommentaren:
Da gibt es nichts zu beschönigen – hier haben wir aus Versehen die Lizenz nicht korrekt angegeben. Der Kollege hat zwar an Namens- und Linknennung gedacht, dabei aber die genaue Angabe der CC-Lizenz vergessen. Das ist insbesondere deswegen schade, weil wir in Absprache mit unseren Fotografen und deren Einverständnis vorausgesetzt stets versuchen, unsere Fotos auch unter CC-Lizenz online zu stellen.
