In Berlin kann man jetzt im Nahverkehr auch über ein Smartphone Tickets lösen. Das macht es vielleicht etwas einfacher, Tickets zu kaufen, aber dafür wird in einer Datenbank auch detailliert gespeichert, wo man wann in eine Bahn eingestiegen und wo und wann man wieder ausgestiegen ist.
Interessant ist aber eine andere Sache, die sich auf Seite 29 der Teilnahmebedingungen von Touch & Travel (PDF) findet. Dort gibt es nämlich eine „Maulkorb-Regelung“, dass man sich nicht öffentlich über das Verfahren äußern darf. Also Vorsicht beim twittern, wenn die Technik mal nicht funktioniert:
Der Teilnehmer verpflichtet sich – unabhängig von einer eventuellen vorzeitigen Vertragskündigung – über die gesamte Laufzeit des Piloten nach § 8 bis einschließlich 6 Monate nach Pilotende, schriftliche Veröffentlichungen oder anderweitige öffentliche Stellungnahmen über die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse zum Verfahren Touch&Travel ausschließlich nach Rücksprache und mit Einverständnis der DB zu tätigen. Ausgenommen hiervon ist eine Kommentierung der Smartphone Applikationen, jedoch nicht über das Verfahren selbst, im Apple App Store bzw. im Google Android Market.
Es gibt aber keine festgelegte Vertragsstrafe, die löschen dann sicher nur die App und die Zugangsdaten.
Die Teilnahmebedingungen gelten ab dem 1. Juli 2011 und sind daher aktuell.
Ganz groß ist auch die Erklärung in der FAQ zur Frage „Ist der Datenschutz gewährleistet?“
[…]Der Kunde wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten informiert, akzeptiert diese bei der Anmeldung zum Verfahren und erklärt bei der Registrierung sein Einverständnis zur Verarbeitung der erhobenen Daten.