ACTA: Kampf um ein EuGH-Gutachten

Am 19. April hat die Europafraktion Greens/EFA den Präsidenten des Europäischen Parlaments Jerzy Buzek in einem Brief aufgerufen, das Antipiraterie Abkommen ACTA vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen zu lassen.

In ihrer Begründung schreiben die Abgeordneten, dass das ACTA rechtliche Folgen für ganz neue Bereiche der Gesetzgebungskompetenz des EU-Parlaments haben wird und verhindert werden sollte, dass während des Ratifizierungsprozesses Probleme im Hinblick auf die Vereinbarkeit des ACTA mit den EU-Verträgen entstehen. Daher soll dem EuGH folgende Frage gestellt werden:

Ist das geplante Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) im Einklang mit den Bestimmungen des EU-Vertrags und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union?

Nun aber befürchten einige Pro-ACTA-Lobbyisten, dass die Beantragung eines EuGH-Gutachtens die endgültige Annahme des Abkommens erheblich verzögern wird. Insgesamt 22 Unternehmen und ihrer Verbände äußern daher in einem Schreiben vom 4. Mai Besorgnis darüber, dass die Position der EU geschwächt werden könnte. Sie erinnern weiterhin daran, dass das EU-Parlament strengere Maßnahmen gegen Online-Piraterie befürworte, denn es habe ja am 17. Februar der Ratifizierung Freihandelsabkommens mit Südkorea zugestimmt. Dieses Abkommen enthielte im Vergleich zum ACTA „weitgehend identische Regelungen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte“. Hier das Schreiben.

(Crossposting von vasistas?)

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Eine Ergänzung

  1. Diese Form der Bevormundung ist genau der Grund, warum die Bürger der EU skeptisch gegenüberstehen. Wird ACTA unterzeichnet, dann wäre das ein erheblicher Schaden an der Demokratie in Europa. Nicht unbedingt wegen einzelner Gesetze, sondern aufgrund des fragwürdigen Gesetzgebungsprozesses. Letzterer ist das Gegenteil von Transparenz.

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