Protest gegen Verlängerung des Urheberrechtsschutz

Bislang ist in Europa der Schutz der Werke von Musikkünstlern auf 50 Jahre begrenzt. Hatte man mit 18 Jahren also einen Hit, konnte man sich bis 68 auf Tantiemen freuen. Einflussreiche Lobbygruppen machen sich jedoch seit Jahren für eine Verlängerung des Schutzes auf 70 oder 95 Jahre stark. So könnte ein mit 18 Jahren gewordenes One-Hit-Wonder bis ins Alter von 88 bzw. bis 113 Jahren verdienen.

An diesem Beispiel wird schnell deutlich, dass es bei der Verlängerung nicht um Musiker, sondern um deren Verwertungsrechte geht. Die Verlängerung kommt auch Angehörigen, aber vor allem diversen Organisationen und Firmen zugute, die die Verwertungsrechte innehalten.

Die Idee der Verlängerung war geboren, als die Verwerter befürchteten, die ertragreichen Lieder der 50er und 60er Jahre könnten in die Hände der Allgemeinheit fallen. Sie beschäftigten auch die EU mit ihrem Anliegen. Am 23. April stimmte das EU-Parlament für eine Verlängerung auf 70 Jahre.

Der Beschluss muss noch vom EU-Ministerrat akzeptiert werden, in dem sich noch eine Minderheit sträubt (Dänemark, Finnland, Schweden, Belgien, Niederlande, Österreich, Slowenien, Portugal, Slowakei und Ungarn). Auch gibt es vorher noch eine zweite Lesung im EU-Parlament nach den Europawahlen im Juni.

Einer der wesentlichen Kritikpunkte aus Musikersicht ist die Verringerung der Einnahmen aus Verwertungsgesellschaften für aktive bzw. nicht tote Künstler: Da der Topf der gesamten Einnahmen wahrscheinlich gedeckelt bleibt, nehmen die Toten von den Lebenden.

Hier ein Link zu Studien und Namen der protestierenden Wissenschaftler und hier ein Link zum Interview mit Martin Kretschmer.

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13 Kommentare

  1. Erstellt am 28. April 2009 um 12:29 | Permanent-Link

    “Auch gibt es vorher noch eine zweite Lesung im EU-Parlament nach den Europawahlen im Juni.”

    NACH den Wahlen? Das ist ja interessant …

  2. Erstellt am 28. April 2009 um 12:31 | Permanent-Link

    In Österreich gibt es dazu gerade eine öffentliche Auseinandersetzung in der SPÖ, deren EU-Parlamentarier vor 3 Monaten noch verkündet hatten, gegen eine Verlängerung zu sein (vgl. futurezone), um dann bei der Abstimmung doch der Verlängerung zuzustimmen, vgl. “Offener Brief an EU-Abgeordnete Christa Prets (SPÖ)“.

  3. Erstellt am 28. April 2009 um 13:01 | Permanent-Link

    Da der Topf der gesamten Einnahmen wahrscheinlich gedeckelt bleibt, nehmen die Toten von den Lebenden.

  4. Erstellt am 28. April 2009 um 14:17 | Permanent-Link

    Jede Medallie hat zwei Seiten. Ich finde es nicht verwerflich, dass ein 80-jähriger seine Rente auch durch die Tantiemen seines One-Hit-Wonders als 18-jähriger bestreiten können soll. Auch die Übertragung der Rechte auf seine Erben halte ich für gerecht.
    Ich mutmaße mal, dass die meisten Gegner der Schutzfristverlängerung keine Urheber, sondern nur Konsumenten geschützter Werke sind. Ich kann sie verstehen, denn auch ich bin – neben meiner Position als Urheber – ein Konsument. Doch ich finde, dass man den Lobbyismus der Medienindustrie – und den mag ich ebenso wenig wie die meisten Leser – nicht gegen berechtigte Interessen der Urheber brechen soll.

  5. heavy & metal
    Erstellt am 28. April 2009 um 15:49 | Permanent-Link

    geht es hier nicht vielmehr um die rechte der ausführenden künstler und der verwerter, als um die rechte der urheber eines werkes?

    • Andreas Pohl
      Erstellt am 28. April 2009 um 17:25 | Permanent-Link

      @heavy&metal

      Da war ich etwas schluderig in den Bezeichungen. Es geht hier um ein verwandtes Schutzrecht, das nicht das Urheberrecht der Komponisten und Texter betrifft. Aber volkstümlich kann man das schon als Urheberrecht bezeichnen. Schließlich hat Hendrixs “All Along the Watchtower” doch eine gewisse Schöpfungsleistung gegenüber Dylans. Ohne hier Dylans Leistung schmälern zu wollen.

  6. Erstellt am 28. April 2009 um 16:06 | Permanent-Link

    Ich finde, innerhalb von 50 Jahren kann man genug mit Musik genug Geld verdienen. Entweder danach schwelgen nur noch ein paar Fans in der Musik, und die besitzen die dann sowieso, oder das Lied ist ohnehin ein Klassiker, und ich finde, dass man die dann ohne Probleme sowieso vom Urheberrecht befreien sollte.
    Ich finde jedenfalls, dass sich ein Künstler innerhalb von 50 Jahren weiterentwickeln sollte. Dann wäre diese Diskussion auch kein Problem.

  7. Igor
    Erstellt am 28. April 2009 um 17:29 | Permanent-Link

    Ich versteh nur eins nicht, warum werden Menschen die sich für Musiker halten aktiv.
    Gegen solche kapitalistische perfide Auswüchse, ist die Schweinerippe ein Witz.

  8. Igor
    Erstellt am 28. April 2009 um 18:13 | Permanent-Link

    Korrektur: ich meinte natürlich nicht aktiv. Danke.

  9. Erstellt am 29. April 2009 um 04:58 | Permanent-Link

    Dieses ist zwangläufig eine natürliche Person. Über die Netzpolitik bin ich

  10. Erstellt am 29. April 2009 um 09:54 | Permanent-Link

    da meines Wissens nach der Großteil der Musiker ihre Rechte komplett an ihr Label abtreten, scheint es auch klar wer hier genau einen längeren Urheberrechtsschutz fordert.

  11. Erstellt am 1. Mai 2009 um 13:36 | Permanent-Link

    Das ist wirklich ein schwieriges Thema. Es geht hier nicht um Urheberrecht, sondern um Copyright, also Vertriebsrecht. Die ausführenden Künstler (“performing artists”) erhalten aus den neuen Einnahmen auch nur 20%, der Rest geht an die Konzerne. Ich hab das früher schon erklärt:
    http://11k2.wordpress.com/2009/04/26/eu-beschliesst-finanzspritze-fur-musikkonzerne-copyrightverlangerung/
    http://11k2.wordpress.com/2009/01/20/verlangerung-fur-copyright-an-aufnahmen/

  12. Erstellt am 22. Februar 2010 um 23:46 | Permanent-Link

    Die ausführenden Künstler kriegen beim Vertriebsweg “Internet” also z.B. itunes etc. eigentlich 0 % der Urheberverwertungsanteile z.B. durch die Gema. Auch wenn die Gema dagegen jetzt vorgeht.

    Bezüglich der Auswertung seitens der Labls ist bei einem guten Internetlabel Deal aber mehr drin als nur 20 % wie bei der physischen Vermarktung (also z.B. CDs).

    Das sind unsere Erfahrung als kleines Label.

4 Trackbacks

  1. [...] Urheber ist er Erschaffer eines Werkes. Dieses ist zwangläufig eine natürliche Person. Über die Netzpolitik bin ich – mal wieder – motiviert über die perfide Contentmafia zu schreiben. Die treiben Ihre [...]

  2. Von “Da ist etwas Grundfaul” | myoon am 28. April 2009 um 16:38

    [...] netzpolitik Anzeigen [...]

  3. Von Schutzfristverlängerung » Denkbeteiligung am 28. April 2009 um 21:10

    [...] Netzpolitik über die #Schmutzverlängerung des #Urheberrecht s (Kommentar schreiben) « Massengeschäft |   [...]

  4. [...] Mehr findet sich auf Netzpolitik.org [...]

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