Eilentscheid über Vorratsdatenspeicherung noch im März

Reuters tickert: Eilentscheid über Vorratsdatenspeicherung noch im März.

Das Bundesverfassungsgericht will seine mit Spannung erwartete Eilentscheidung über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung rasch verkünden. “Wir beabsichtigen, noch im März zu entscheiden”, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier am späten Mittwochabend in Karlsruhe. Nähere Angaben dazu machte er nicht. [...] Nun ist in der Hauptsache der als liberal geltende Richter Wolfgang Hoffmann-Riem zuständig, der Fokus der Entscheidung wird damit auf Fragen des Datenschutzes gelegt. Hoffmann-Riem scheidet jedoch Ende März aus Altersgründen aus dem Amt. Das Hauptsacheverfahren wird dann sein Nachfolger bearbeiten.

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6 Kommentare

  1. Erstellt am 14. Februar 2008 um 17:58 | Permanent-Link

    „Eilentscheid noch im März“, der ist wirklich gut. Seit wann liegt die Sache schon beim Bundesverfassungsgericht? Aber immerhin haben sie letzte Woche endlich geklärt, wer denn die Vorratsdatenspeicherung aushebeln darf.

  2. blan
    Erstellt am 14. Februar 2008 um 22:15 | Permanent-Link

    wer wird der nachfolger sein – ist das schon bekannt?

  3. Erstellt am 15. Februar 2008 um 14:48 | Permanent-Link

    Aha, die »größte Verfassungsklage aller Zeiten« ist noch gar nicht beim Gericht eingegangen. Schade.

  4. Claudia
    Erstellt am 15. Februar 2008 um 17:08 | Permanent-Link

    Die Klage ist natürlich schon im Januar eingegangen. Nur bisher im Namen von (ich glaube) 7 Klägern. Der Rest der Kläger wird im März nachgereicht.

  5. Erstellt am 15. Februar 2008 um 18:47 | Permanent-Link

    Entschuldige bitte, Claudia, aber sieben Personen werden mit Sicherheit nicht die »größte Verfassungsklage aller Zeiten« sein.

  6. Erstellt am 11. April 2008 um 14:30 | Permanent-Link

    Die Denkfreiheit ist wichtiger als die materiele Sicherheit. Danke für diese Erinnerung.

Ein Trackback

  1. Von Frühlingserwachen : Sicherheitsstaat am 14. Februar 2008 um 15:05

    [...] zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen. Im März wollen die Richter, wie jetzt bekannt wurde, über die Eilanträge gegen die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Ebenfalls im März wird das [...]

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