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Dienstag, 12. Juni 2007

“Phoenix Bibliothek” bietet 61 Stunden Zeitgeschichte zum Download

Der TV-Sender Phoenix feiert zehnjähriges Bestehen und präsentiert zum Fest die “Phoenix Bibliothek“. Diese bietet 61 Stunden Zeitgeschichte zum Download im MP4-Format. Die Süddeutsche berichtet darüber: Das ganze Netz.

Es enthält Programm-Höhepunkte aus zehn Jahren Phoenix: die Ruck-Rede von Roman Herzog, die Walser-Bubis-Debatte, die Spendenaffäre der CDU, Clintons Aussage zum Fall Lewinsky, Fischers Auftritt vorm Visa-Untersuchungsausschuss, Fanmeile und 11. September, Ratzingers Papstwahl, Zabels Dopinggeständnis. Bundestagsdebatten sind noch verhältnismäßig rar: Schröders erste Regierungserklärung ist etwa im Angebot oder die Entscheidung über die Libanon-Mission der Bundeswehr. Über 100 Videos mit einer Spieldauer von rund 61 Stunden.

Das grösste Problem ist noch die Rechteklärung. Weiter als Phoenix ist bisher die BBC mit einem Projekt gegangen, was im Dezember 2005 gestartet wurde: Zeitgeschichte remixen.

Die BBC hat im Rahmen ihrer Creative-Archive Initiative die ersten 80 Videos online gestellt. Diese Werke der Zeitgeschichte können nicht nur angeschaut werden, sondern es wird explizit eingeladen, diese in eigenen Werken zu remixen. Ein Ziel der Pilot-Aktion ist es, Erkenntnisse zu sammeln, wie die Freigabe der Videos Kreativität entfaltet. Basis der Freigabe ist eine spezielle Creative Commons Lizenz, die Creative Archive Licence. Alle Videos liegen im MPEG1, Quicktime und WMV-Format vor. Leider gibt es eine IP-Abfrage und die Contents dürfen aus lizenzrechtlichen Gründen nur von UK-Bürgern heruntergeladen werden. (Anleitung dazu hinter dem Klick).

Ein schöner Anfang und hoffentlich Vorbild für mehr Engagement der Öffentlich-Rechtlichen Sender. Bleibt zu hoffen, dass es auch bald in Deutschland möglich sein wird, Zeitgeschichte von den Bürgern remixen zu lassen.

[via]

4 Kommentare

  1. [...] Gefunden auf netzpolitik.org. [...]

  2. [...] [more] [...]

  3. mainzel am 14.06.2007 um 01:29 (Antworten)

    Während im angloamerikanischen Urheberrecht der Urheber seine kompletten Rechte abtreten kann und ein Fernsehsender wie die BBC nach einmaliger Zahlung mit dem Material machen kann, was auch immer er will, werden im Deutschen Urheberrecht bei Zahlung lediglich die Nutzungsrechte für bekannte Medien abgetreten, der Urheber (=Autor des Werkes/des Films) behält seine Rechte für alle beim Zeitpunkt der Zahlung noch nicht bekannten Mediennutzungsarten. Was bedeutet das? Die BBC (oder auch amerikanische Sender) kann auch ältestes Material, so sie die Urheberrechte erworben hat, streamen oder zum Downloaden anbieten, es dabei durch User verändern lassen etc. die deutschen Sender können das i.d.Regel vor allem bei älteren Filmen (älter = alles vor 1996!!) nicht, es sei denn, sie erwerben für teures Geld die Internetrechte nach. Und das wäre wohl für einen kleinen Sender wie PHOENIX nicht bezahlbar.

  4. [...] Via Geschrieben in Aus der Reihe [...]

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