Diskussionsrunde in Karlsruhe zu Online-Durchsuchungen

Das Zentrum für angewandte Rechtswissenschaften veranstaltet am 10. Dezember 2007 zusammen mit Junge Juristen Karlsruhe e.V. eine Diskussion zum Thema “Online-Durchsuchungen – Schutz durch und vor dem Staat unter Wahrung der Balance von Sicherheit und Freiheit?“. Die Diskussion findet “Im Lichthof der Städtischen Galerie beim ZKM”, Lorenzstraße 27 in 76135 Karlsruhe statt.

Mit dabei sind:

Gerhart Rudolf Baum (Bundesinnenminister a.D.):
“Online-Durchsuchungen sind ein verfassungswidriger Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung.”

Dipl.-Ing. Dirk Fox (Secorvo Security Consulting):
“Für die verfassungsrechtliche und politische Bewertung ist das Verständnis der technischen Möglichkeiten und Grenzen unabdingbar.”

Prof. Hansjörg Geiger (Universität Frankfurt a.M.):
“Wenn die Online-Durchsuchung kommt, muss ein Ombudsmann die Rechte der Betroffenen sichern.”

Dr. Jürgen-Peter Graf (Richter am Bundesgerichtshof):
“Aus Rechtsgründen sollte es keinen Unterschied machen, ob ein Datenträger bei einer ‘realen’ Durchsuchung beschlagnahmt oder ob er nur virtuell durchsucht wird.”

Peter Schaar (Bundesbeauftrager für den Datenschutz):
“Grundrechte gelten auch im virtuellen Raum. Die Online-Durchsuchung verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.”

Jörg Ziercke (Präsident des Bundeskriminalamtes):
“Die Online-Durchsuchung ist ein entscheidendes Werkzeug im Kampf gegen den internationalen Terrorismus.”

Hier gibt es ein PDF der Veranstaltung mit weiteren Informationen.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Datenschutz, Deutschland, Digital Rights, Events. Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

4 Kommentare

  1. Erstellt am 15. November 2007 um 14:03 | Permanent-Link

    Fein, eine Elfenbeinturm-Veranstaltung. Gebt den Bürgerrechtlern endlich eine Stimme und lasst Bürger zu Wort kommen. Aufsätze zum Grundgesetz gibt es in genügend juristischen Fachzeitschriften, was wir brauchen ist ein gelebtes Grundgesetz und keine weiteren Akademischen Diskussionen darüber.

  2. erlehmann
    Erstellt am 15. November 2007 um 14:22 | Permanent-Link

    “Wenn die heimliche Wohnraum-Durchsuchung kommt, muss ein Ombudsmann die Rechte der Betroffenen sichern.”

    Ob der Typ auch das sagen würde ?

  3. Trac3R
    Erstellt am 15. November 2007 um 15:00 | Permanent-Link

    “Die Online-Durchsuchung ist ein entscheidendes Werkzeug im Kampf gegen den internationalen Terrorismus.”

    Ich schätze, Herr Wiefelspütz wäre auch dafür, wenn es keinen Terrorismus geben würde… Mit solchen Leuten im Bundestag ist es völlig egal, was da diskutiert wird. Das Gesetz kommt doch sowieso. Und solange den Leuten diese Ignoranz egal ist, werden wir auch keine kompetenten Politiker bekommen. – Eis Spiegelbild der Gesellschaft ist das also. Solange, bis wir irgendwann die Demokratie hinter uns gelassen haben. Dann werden sich die Leute wieder mal fragen: “Woher hätten wir das wissen sollen?”

  4. Callinator
    Erstellt am 15. November 2007 um 19:03 | Permanent-Link

    Was für eine sinnlose diskussion, die Leute sind doch sowieso alle in ihren Meinungen absolut festgefahren

3 Trackbacks

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