Die Festplatte ist der Inbegriff von Privatheit

Spiegel hat ein Interview mit dem früheren Innenminister Gerhart Baum zur Online-Durchsuchung: “Die Festplatte ist der Inbegriff von Privatheit”.

SPIEGEL ONLINE: Sie sind im Frühjahr gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil es das Ausspähen von Computern erlauben soll. Was spricht denn gegen eine Ausweitung der technischen Abhörmethoden auf Computer?

Baum: Die Festplatte ist der Inbegriff der Privatheit. Der Erfolg der vergangenen Wochen war auch ohne Online-Duchsuchung möglich. Da stellt sich doch die Frage: Ist das Instrument überhaupt notwendig? Ist es praktikabel? Das bezweifeln viele Fachleute. Das technische Verfahren hängt längst aufs engste mit der verfassungsmäßigen Beurteilung zusammen. Das hat nicht zuletzt der Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts bei seiner Verhandlung am 10. Oktober gezeigt.

SPIEGEL ONLINE: Ist Ihnen die jetzige Debatte zu technisch?

Baum: Zu oberflächlich. Die grundrechtlichen Fragen werden fast vollständig ausgeklammert. Die Bundesregierung selbst hat in dem anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht selbst erklärt, es handele sich bei der Online-Durchsuchung um einen schweren Eingriff in die Grundrechte.

SPIEGEL ONLINE: Konkret bedeutet das …?

Baum: Das Durchleuchten der Festplatte ist ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in den Datenschutz und vor allem in die Privatheit, wie sie durch das Prinzip der Menschenwürde geschützt ist. Es gibt keine überzeugende Antwort der Bundesregierung, dass bisher dieser Kernbereich privater Lebensführung geschützt werden kann. Gerade das aber muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff von 2004 gesichert sein.

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2 Kommentare

  1. Erstellt am 15. September 2007 um 15:11 | Permanent-Link

    Niemand bestreitet, dass es sich bei der Festplatte um etwas unbedingt privates handelt. Ganz bestimmt tut das auch keine staatliche Institution… Es geht doch nur darum, den Gang der Zeit zu gehen. Die O-Fahndung wird vielleicht ein paar Mal eingesetzt, für mehr Vorgänge ist sie zu aufwendig. Bestimmt wird das gemeine Volk nicht “gescannt”.

  2. Erstellt am 16. September 2007 um 11:07 | Permanent-Link

    Einen unerlaubten Besuch meiner Festplatte betrachte ich als Hausfriedensbruch. Gerhart Baum douze points!

Ein Trackback

  1. [...] einem Interview mit Spiegel-Online am 13.9.07 bezeichnete Gerhard Baum die Festplatte als “der Inbegriff von Privatheit”: “Das Durchleuchten der Festplatte ist ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in [...]

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