Dafür stimmen, aber irgendwie dagegen sein

26 SPD-Bundestagsabgeordnete haben zwar der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt, waren aber irgendwie dagegen. Die Argumentation gibt es in einer Zusatzerklärung zu lesen, auf die Heise verweist: SPD-Abgeordnete bauen auf Karlsruhe bei der Vorratsdatenspeicherung. Demnach hoffen sie auf das Bundesverfassungsgericht, dass die verfassungswidrigen Punkte hoffentlich wieder aus dem Gesetz rausholt. Same Procedure wie so oft.

Halbwegs akzeptabel erscheint der Gruppe das Vorhaben dennoch, “weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen”. Verwiesen wird unter anderem auf “den generell geltender Richtervorbehalt zum Beispiel für den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungsdaten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören”, oder die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf “Straftaten von erheblicher Bedeutung”. Entgangen zu sein scheint den Abgeordneten allerdings, dass Sicherheitsbehörden etwa auch bei “mittels Telekommunikation” begangener Straftaten in den Datenbergen schürfen dürfen. Die Änderungen des Rechtsausschusses hat zudem gerade erst der Bundesdatenschützer Peter Schaar als Verschlechterungen eingestuft.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Datenschutz, Deutschland, Digital Rights. Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

5 Kommentare

  1. bernd
    Erstellt am 12. November 2007 um 15:45 | Permanent-Link

    Ein generell geltender Richtervorbehalt zum
    Beispiel für den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen
    anlasslos gespeicherte Verbindungsdaten,
    das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf
    Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung
    gehören, die Beschränkung des Zugriffs
    und der Verwertung auf „Straftaten von erheblicher Bedeutung“
    machen den dargestellten Paradigmenwechsel
    weniger unerträglich.

    oha.

  2. Gangarth
    Erstellt am 12. November 2007 um 16:18 | Permanent-Link

    Dümmer geht’s wohl nicht mehr! Ich hoffe, dass solche Politiker in kein Parlament mehr gewählt werden.

  3. Christoph
    Erstellt am 12. November 2007 um 17:17 | Permanent-Link
  4. Callinator
    Erstellt am 12. November 2007 um 18:59 | Permanent-Link

    Versager trifft es gut…

  5. erlehmann
    Erstellt am 13. November 2007 um 03:02 | Permanent-Link

    Stimmt, Idioten passt besser. Der Witz ist ja wirklich, dass die Leute, die sich für die VDS interessieren, von solchem Geschreibsel mit Sicherheit nicht verarschen lassen, während es der breiten Masse so oder so egal ist.

5 Trackbacks

  1. [...] in den Fernsehnachrichten, kein Wort im öffentlich-rechtlichen Radio. Nur ein paar aufrechte Blogs leisten erbittert Widerstand gegen diese Glattbügelung Berliner [...]

  2. [...] Der eigentlich Skandal an der Verabschiedung, ist die Tatsache, dass einige Bundestagsabgeordnete für die Verabschiedung gestimmt haben (Stichwort Fraktionsdisziplin), wobei sie innerlich gegen die Gesetzesvorlage waren. [...]

  3. Von gewissenberuhigend « hopowatch am 15. November 2007 um 08:57

    [...] mensch nun im bundestagsprotokoll (pdf) und vielen bloggs nachlesen kann, haben 26 bundestagsabgeordnete (auch aus münster) zwar der [...]

  4. [...] Abstimmungsverhalten der SPD geprägt war: Olaf Scholz zum Abschuss von Zivilflugzeugen und die Absegnung der Vorratsdatenspeicherung. Dagegen sein, aber trotzdem dafür stimmen. Damit die Partei geschlossen bleibt. [...]

  5. [...] Der eigentlich Skandal an der Verabschiedung, ist die Tatsache, dass einige Bundestagsabgeordnete für die Verabschiedung gestimmt haben (Stichwort Fraktionsdisziplin), wobei sie innerlich gegen die Gesetzesvorlage waren. [...]

Ihr Kommentar

Ihre E-Mail wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

*
*

Du kannst diese HTML Tags und Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Anzeige
Die von uns verfassten Inhalte stehen unter der Lizenz CC BY-NC-SA.
Netzpolitik.org nutzt Wordpress. Das Design ist ein Thematic-Kind von Linus Neumann.