Gema präsentiert Podcasting-Angebote

Liebe Gema, danke für die neuen Podcasting-Angebote aus Eurem Hause, damit fühlt Ihr Euch sicherlich sehr modern. Ich fürchte allerdings, dass dieses enge Regelkorsett sowas von restriktiv ist, dass man doch viel besser mit freier Musik fährt:

Das Angebot im Lizenzshop gilt für alle Anbieter von Podcasts,

* die mit ihren Podcasts keine Einnahmen erzielen oder mit ihrem Podcast nicht mehr als Euro 300,00 (netto) pro Monat einnehmen,
* deren Podcasts im keinem Zusammenhang stehen mit einem Unternehmen oder einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit, die auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird,
* die ihren Podcast auf einer, zwei oder drei URLs anbieten,
* deren Podcast nicht häufiger als täglich erscheint,
* deren einzelne Episoden des Podcasts nicht länger als 30 Minuten sind,
* die in jedes Musikwerk in ihrem Podcast in der Weise hineinmoderieren (sog. “talk over”) und die jeden Song in der Weise ein- und ausblenden, dass er nicht isoliert werden kann,
* die die Episoden ihres Podcasts nicht mit ID-Tags (Schnittmarken) versehen,
* die in ihrem Podcast Musikwerke zu maximal 50% ausspielen,
* die in den Episoden ihres Podcasts nicht mehr Musik verwenden als zu 75% der Gesamtlänge der einzelnen Episode,
* deren Episoden sich nicht nur auf einen einzelnen Künstler beziehen, und die in der Bezeichnung des Podcasts und in den Bezeichnungen der einzelnen Episoden weder die Namen von Musikwerken noch von Interpreten nennen.

Vor allem die Regelung zu den Schnittmarken finde ich äusserst merkwürdig. Da würde ich gerne mal wissen, wie und warum die Juristen darauf gekommen sind.

Bei Golem gibt es noch Infos zur Preisgestaltung, die man auch im Gema-Shop findet: GEMA: Knallharte Regeln für Podcaster.

Die Lizenz gibt es dann in verschiedenen Paketen, z.B. für Intro und Outro werden 5,- Euro pro Monat fällig, wobei mindestens zwei Monate berechnet werden. Wer zudem bis zu fünf Songs pro Monat nutzen will, zahlt weitere 10,- Euro. Maximal 31 Musikstücke pro Monat gibt es samt Intro und Outro für 30,- Euro im Monat. Die Lizenzen gibt es derzeit mit einer maximalen Laufzeit von drei Monaten, danach muss eine Folgelizenz erworben werden, andernfalls muss der Podcast aus dem Netz verschwinden. Die Preise sind allerdings nicht endgültig und können sich noch kurzfristig ändern.

Ausführliche Informationen bietet auch eine FAQ, wo genau geregelt ist, was man alles nicht machen darf.

Hier mal zwei Highlights:

Kann ich meinen Podcast während der Lizenzlaufzeit umbenennen?

Wenn Sie Ihren Podcast während der Laufzeit der Lizenz umbenennen, handelt es sich um einen neuen. Er wird nicht von der laufenden Lizenz erfasst, da er unter anderem an den Namen des Podcasts gebunden ist. Ändern Sie den Namen des Podcasts, müssen Sie eine neue Lizenz erwerben.

Darf ich einen Song ganz ausspielen?

Nein, die im Lizenzshop angebotenen Lizenzen berechtigen nur, Musikwerke zur Hälfte auszuspielen. Wenn Sie Werke ganz ausspielen wollen, wenden Sie sich bitte an industrie@gema.de. In diesem Fall gelten abweichende Lizenzierungsmodelle, die in der Regel eine höhere Vergütung zur Folge haben.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Deutschland, Digitalkultur, Podcast, Urheberrecht und getagged , , , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

4 Kommentare

  1. Erstellt am 20. Juli 2006 um 14:34 | Permanent-Link

    So wie das in Georg Schneiders letztem Podcast (133) klang, hat sich die GEMA mit dem http://www.podcastclub.de/ zusammengesetzt um das auszuarbeiten.
    Hab noch nie vorher von dem verein gehört, scheint aber deren Ansprechpartner gewesen zu sein.

  2. Erstellt am 20. Juli 2006 um 16:58 | Permanent-Link

    Diese Schnittmarken waren im Streaming Radio oder anderswo hervorragend geeignet, automatisiert einzelne Trackdateien zu erzeugen. Das soll wohl verhindert werden, durch Fehlen der Marker und durch Übersprechzwang. Und durch Verschleiern des musikalischen Inhalts.

    Den “Podcast auf einer, zwei oder drei URLs anbieten,” das halte ich auch für interessant krank. Wenn Bloglines uns übernimmt, würden wir damit zum Anbieter auf einer weiteren URL? Das wäre unaussprechlich kaputt.

    Freie Musik ist automatisch GEMA-frei? Dann nur noch solche nehmen.

  3. DieterK
    Erstellt am 24. Juli 2006 um 16:20 | Permanent-Link

    Hoffentlich wissen potenzielle Podcaster, dass sie außer der GEMA-Lizenz (für die Komposition, Urheberrecht) auch noch eine GVL-Lizenz (für die spezifische Aufnahme eines Songs, Leistungsschutzrecht) benötigten.

    Bei der (berechtigten) Kritik an der GEMA wird häufig übersehen, dass die Labels (als Inhaber der Leistungsschutzrechte) die eigentlichen Bremser bei der Integration neuer Distributionsmodelle sind.

  4. thorsten wittig
    Erstellt am 25. Juli 2006 um 00:31 | Permanent-Link

    das ist alles noch immer sehr umständlich gelöst.
    da gibt es ja noch immer die gema-freie alternative z.b.
    http://www.massivetracks.net dort fallen nur einmalige kosten an und es kommt im endeffekt viel günstiger als lizensierte musik bei der gema.

    gruss
    thorsten

3 Trackbacks

  1. [...] · “Spielführerin Merkel”. Sommerinterview des ZDF. · “Gema präsentiert Podcasting-Angebote”. Netzpolitik.org. · “Von den Socken – Die Red Hot Chili Peppers jenseits aller Krisen”. ROCK ET CETERA, D-Radio. · “Nikon startet Fotowettbewerb `NPCI`“. Das Auge. [...]

  2. [...] Ein Interview von Holger Klein (Fritz) mit Gabi Schilcher von der GEMA-Pressestelle versucht Licht ins Dunkel zu bringen, es bleibt aber bei einem Versuch. Holger Klein vergleicht in seinem Weblog die Lizenz treffend mit der Reisefreiheit der DDR. Tim Pritlove auf seinem The Lunatic Fringe Weblog nimmt die einzelnen Punkte auseinander und zeigt den Unsinn für jeden verständlich auf. Auch Netzpolitik.org lässt sich nicht nehmen, den Unsinn der Lizenz aufzuzeigen. Was bleibt ist die Gewissheit, dass für Podcasts weiterhin freie Musik verwendet werden sollte… [...]

  3. [...] In einem anderen Fall wird in zehn Jahren vielleicht ein mal Gema-Sprecher sagen: “Wir gingen sehr lange davon aus, dass Podcaster in einem Podcast Lieder nur zu 50% spielen wollten und die Podcasts nie länger als 30 Minuten waren”… [...]

Ihr Kommentar

Ihre E-Mail wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

*
*

Du kannst diese HTML Tags und Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Anzeige
Die von uns verfassten Inhalte stehen unter der Lizenz CC BY-NC-SA.
Netzpolitik.org nutzt Wordpress. Das Design ist ein Thematic-Kind von Linus Neumann.