Britische Behörden müssen das SIS II und Europol-Datenbanken verlassen. Die enge Zusammenarbeit bleibt aber in vielen Bereichen erhalten.
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Brexit-AbkommenWeiterhin enge EU-Polizeizusammenarbeit mit Großbritannien

Britische Behörden behalten den Zugang zum EU-weiten Austausch von Fluggastdaten und dürfen in EU-Mitgliedstaaten biometrische Daten abfragen. Zusatzabkommen regeln die enge Kooperation mit Europol und die schnelle Auslieferung gesuchter Personen. Das Vereinigte Königreich muss aber die größte europäische Fahndungsdatenbank verlassen.

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