3-S-Zentrale
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: Innenministerium liefert Details zur Ausweitung der Videoüberwachung an Bahnhöfen, „Gefährdungskategorien“ bleiben indes geheim
Freiwillige Überwachung auf grüner Fläche im Projekt “Automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen durch Klassifizierung visueller Muster” (ADIS) : Innenministerium liefert Details zur Ausweitung der Videoüberwachung an Bahnhöfen, „Gefährdungskategorien“ bleiben indes geheim Das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Deutsche Bahn AG haben eine Grundsatzvereinbarung für den Ausbau und die Modernisierung der Videoüberwachung an Bahnhöfen abgeschlossen. Das hatten die beiden Beteiligten bereits Anfang September in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Demnach sollen in den kommenden sechs Jahren „rund 36 Millionen Euro in das gemeinsame Programm fließen“. Darüber hinaus würden weitere Mittel von etwa 24 Millionen Euro von der Bahn in die Weiterentwicklung der sogenannten „3‑S‑Zentralen“ („Sicherheit, Sauberkeit und Service“) investiert.
Nach Angaben der Bundesregierung betreibt die DB AG bundesweit rund 5.700 Personenbahnhöfe, von denen derzeit 495 Bahnhöfe mit rund 3.800 Videokameras ausgestattet sind. An 141 Bahnhöfen würden die Videobilder aufgezeichnet. Für mehr Details hatte der Abgeordnete Jan Korte beim Innenministerium nachgefragt, und wie in letzter Zeit immer häufiger werden wichtige Angaben geheim gehalten.
Zunächst wird mitgeteilt, dass die zuständige Bundespolizei „regelmäßig und/oder anlassbezogen konzeptionelle Grundüberlegungen“ anstellt und daraus Überwachungskonzepte anfertigt. Die Bahnhöfe werden dazu in drei „Gefährdungskategorien“ eingeteilt. Grundlage seien unter anderem „die aktuelle Sicherheitslage, polizeiliche Lageerkenntnisse sowie die Bedeutung des jeweiligen Bahnhofes“. Welche Bahnhöfe jedoch in welche Risikoklasse eingestuft wurden, soll selbst den Abgeordneten verborgen bleiben. Die Begründung ist hanebüchen:
In der Zuordnung der einzelnen Bahnhöfe zu Gefährdungskategorien spiegeln sich Methoden der polizeilichen Lagebewertung, Erkenntnisstand und Strategie der Schutzmaßnahmen der Bundespolizei wider. Hieraus lassen sich Rückschlüsse auf das Schadenspotential an den einzelnen Bahnhöfen, den Schutzstandards sowie die konkreten Schutzmaßnahmen der Bundespolizei ziehen. Potentiellen Tätern wird es erleichtert, Anschlagsziel und ‑ort so zu planen, dass
größtmöglicher Schaden angerichtet wird, und gleichzeitig die Schutzmaßnahmen wirksam zu unterlaufen sowie ihr Entdeckungsrisiko zu minimieren. Eine Offenlegung würde die Arbeit der Bundespolizei hier nachhaltig infrage stellen.