Europol will Löschungen von Internetinhalten erleichtern und gründet „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“

europol_eis_leaflet_20132007 initiierte das Bundeskriminalamt (BKA) bei Europol das Projekt „Check the Web“, in dem Informationen von „Webseiten und Verlautbarungen von Organisationen/Personen aus dem Phänomenbereich des Islamistischen Terrorismus“ gesammelt werden. „Check the Web“ ist mittlerweile eine Datenbank mit grafischem Frontend geworden. Außer den Kriminalpolizeien der Mitgliedstaaten sind die Schweiz und Australien als „assoziierte Drittstaaten“ angeschlossen. Die Bundesregierung hat hierzu nun eine Kleine Anfrage beantwortet. Darin heißt es::

Die Datei CtW enthält strukturiert abgelegte Informationen zu im Internet veröffentlichten Videos, Audiodateien, Textveröffentlichungen und Erklärungen. Die den Veröffentlichungen zugeordneten Organisationen und Personen sind mit den gespeicherten Veröffentlichungen verknüpft und enthalten weitere Hintergrundinformationen. Die in den Mitgliedstaaten vorliegenden Auswertungen zu einzelnen Veröffentlichungen können ebenfalls an CtW angeliefert werden.
Weiterhin enthält die Datenbank Informationen zu relevanten Personen, Organisationen, Medienstellen und Internetseiten aus dem Bereich des religiös motivierten Terrorismus.[…]
Nach Angaben von Europol vom 16. März 2015 enthält das CtW-Portal mehr als 10 000 elektronische Dokumente und Individuen.

Aufgabenstellung der in zwei Monaten startenden „Hinweisstelle“ bislang unklar

Ab Juli soll bei Europol zusätzlich eine „Hinweisstelle“ („EU Internet Referral Unit“) eingerichtet werden, bei der „illegale extremistisch-terroristische Internetinhalte“ gemeldet werden können. Nach gegenwärtigem Stand bleibt die „Hinweisstelle“ zunächst ebenfalls auf „islamistischen Terrorismus“ beschränkt. Bis Ende Mai 2015 sollen alle Mitgliedstaaten die polizeilichen Stellen benennen, die an der neuen Europol-Einheit mitarbeiten wollen. Für Deutschland ist das wohl eine Abteilung des BKA-Staatsschutzes.

Obwohl der Start also in zwei Monaten ansteht, ist die Aufgabenstellung der „Hinweisstelle“ laut der Bundesregierung vollkommen unklar:

Die Ausgestaltung und Arbeitsweise der „EU Internet Referral Unit“ wird in den EU-Gremien noch erörtert. Worin genau der Unterschied zu CtW bestehen wird, steht derzeit daher noch nicht fest.

Allerdings geht es nicht nur um die Zulieferung von verdächtigen Inhalten, sondern um die Entfernung derselben. Europol kooperiert hierzu mit Internetanbietern und weitet diesen „Austausch“ auf Wunsch des Rates aus. Die Polizeiagentur soll die gemeldeten Inhalte mit strategischen Analysen unterfüttern und Empfehlungen für operative Maßnahmen aussprechen. Außer der Einleitung von Ermittlungen geht es darum, Provider zu Löschungen zu bewegen. Hintergrund ist, dass Google & Co. mit einer Aufforderung durch Polizeibehörden stärker unter Druck gesetzt werden sollen.

Worin besteht eigentlich die hiesige „Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“?

Aus einer informellen Zusammenkunft von Europol mit den Providern vom Oktober 2014 ist laut einem Ratsdokument nun ein „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“ geworden. Es soll die Arbeit von Europol ausdrücklich unterstützen. Die Bundesregierung hat angeblich keine Ahnung wie „das in Rede stehende Forum“ entstand oder wer ihm angehört. Jedoch handele es sich „um ein Forum der Europäischen Kommission“. Weiter heißt es:

Nach Angaben von Europol vom 16. März 2015 soll im Rahmen des Forums der Kommission mit der Gemeinschaft der Internetdienstleister ein gemeinsamer Ansatz erörtert werden, wie die Meldung von Webseiten, die gegen die Nutzungsbedingungen einzelnen Anbieter verstoßen, verbessert werden kann.

In Bezug auf Videos von Enthauptungen oder anderen Gräueltaten sind die Interdienstleister jedoch von sich aus bemüht, Filme möglichst schnell zu erkennen und den Zugang zu sperren. Die Bundesregierung sieht das eigentlich auch so. Trotzdem bestehe Handlungsbedarf, denn: Google & Co. könnten jedoch bei der Bewertung gewaltverherrlichender Inhalte zu anderen Ergebnissen kommen, „als es nach deutschem Recht oder hiesiger Auslegung von Anstand, Sitte und Moral der Fall wäre“.

Eine Ergänzung

  1. „Anstand, Sitte und Moral“? Unsere Bananenregierung möge doch bitte aufhören, mit Begriffen um sich zu werfen, die sie nicht verstehen.

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