Die Geschichte um die geplante Schnüffelsoftware für unheimliche Onlinedurchsuchungen von Schulrechnern (aka Schultrojaner) geht weiter. Mittlerweile gibt es recht viele Stellungnahmen und Medienberichte. Mir gefällt, dass mittlerweile auch mehr die Zustände an Schulen in die Diskussion geraten, wo zuwenig finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, um Unterrichtsmaterialien zu finanzieren. Wünschenswert wäre eine weitere Verlagerung hin zu einer Debatte, dass wir mehr freie Bildungsmaterialien (Open Educational Ressources) benötigen und wie man diese entwickeln könnte.
WDR.de berichtet über aktuelle Stellungnahmen aus NRW: Sorge um „Schultrojaner“ in NRW.
Es sei tollkühn, die Einführung einer derartigen Plagiatssoftware zu planen, ohne sich vorab mit Datenschützern oder Betroffenen rückzukoppeln. So kommentiert der Landesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Lepper, Spekulationen um den Einsatz eines „Schultrojaners“ an Schulen in Nordrhein-Westfalen. „Ich erwarte, dass Schulministerin Sylvia Löhrmann eindeutig Stellung bezieht und dass die Einführung vorerst gestoppt wird, um das Vorhaben umfangreich zu prüfen“, empört sich auch Udo Beckmann, Landesvorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE).
Pottblog.de sammelt Stellungnahmen aus NRW und hat (im Gegensatz zu mir) eine Antwort von Jörg Harm, der Sprecher des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, erhalten:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um Schnüffelei handelt, sondern um eine angekündigte und kontrolliert durchgeführte Überprüfung von Schulrechnern. Die von den Verlagen zu erstellende Software zur Identifizierung von digitalen Urheberrechtsverletzungen liegt bisher nicht vor. Klar ist: Eine solche Software wird in Nordrhein-Westfalen nur dann eingesetzt, wenn sie technisch und datenschutzrechtlich unbedenklich ist – so ist es auch vertraglich vereinbart. Sobald die Software vorliegt und bevor sie eingesetzt wird, wird sie einer eingehenden Überprüfung unterzogen. In diese wird der Landesdatenschutzbeauftragte selbstverständlich einbezogen.
Man beachte die Semantik, dass es sich nicht um eine „Schnüffelei“ handeln würde, wenn die geplante Software Schulrechner nach unerlaubten Kopien durchsucht. Darauf muss man erstmal kommen.
Der Deutschlandfunk hat Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), interviewt: „Wir haben in den Schulen oft sehr veraltete Medien“.
Aber ich sage es noch mal ganz deutlich: Lehrerinnen und Lehrer generell unter den Verdacht zu stellen, dass das alles Raubkopierer sind, das halte ich für nicht hinnehmbar, und aus meiner Sicht müsste das, was zwischen KMK und VDS hier vereinbart worden ist, erst mal zurückgezogen werden.
heute.de hat u.a. ein Statement von Thilo Weichert vom Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein erhalten: Software soll Schulrechner ausspähen.
„Hochproblematisch“ findet der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert, diese Vereinbarung. Auch, weil die Datenschutzbeauftragten in den Prozess nicht eingebunden wurden: „Wir sind genauso überrascht worden wie die Lehrkräfte“, sagt Weichert im heute.de-Interview. […] Die Datenschützer wollen jetzt abwarten, bis die Software entwickelt ist und dann handeln: „Bevor es zu einem Einsatz kommt ist klar, dass die auf ihre datenschutzrechtliche Vereinbarkeit hin überprüft werden muss“, sagt Thilo Weichert, „wir haben dem Bildungsministerium angeboten, eine entsprechende Auditierung vorzunehmen.“ Unter den jetzigen Rahmenbedingungen werde die Einhaltung des Vertrages nur sehr schwer möglich sein, befindet der Schleswig-Holsteinische Datenschutzbeauftragte.
Teltarif hat eine Antwort von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erhalten (Die mir nicht mal eine Mail zurück geschrieben haben). Unklar ist, warum in dem Text auf einmal die Rede von Innenministern ist:
Bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Berlin wusste man auf Anfrage von teltarif.de über den erwähnten Passus zum Schultrojaner im Vertrag Bescheid. Eine Sprecherin betonte allerdings, dass die Schnüffelsoftware noch gar nicht existiere. Diese werde – wie im Vertrag vereinbart – von den Schulbuch-Verlagen in Auftrag gegeben und bezahlt. Die Innenminister der Länder könnten also keinen Einfluss nehmen auf die Entscheidung, wie der Trojaner technisch funktionieren soll und von welchem Unternehmen er hergestellt wird.