Netzneutralität: ARD und Medienanstalten für gesetzliche Regelung

In einer gemeinsamen Erklärung der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD und der Gremienvorsitzendenkonferenz der Medienanstalten haben sich diese u.a. deutlich für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität ausgesprochen:

Zudem muss ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Inhalten des Rundfunks für alle Nutzer auf allen Verbreitungswegen sichergestellt werden. Dies betrifft sowohl den Zugang zum Internet als auch die Vergabe von Frequenzen. Hier gilt es, die medienrechtlichen Kompetenzen der Länder angemessen zu beachten und unter Berücksichtigung des Zusammenwachsens von Rundfunk und Telekommunikation zu stärken, damit Störungsfreiheit und Entwicklungspotentiale des Rundfunks erhalten bleiben. Die Politik auf Bundes- und Landesebene muss sich der großen Bedeutung, die ein offener und diskriminierungsfreier Zugang zu Inhalten über das Internet auch für das deutsche Rundfunksystem hat, bewusst werden. Nur wenn die Rundfunkanbieter die gesamte Bevölkerung mit ihren Inhalten erreichen, können sie ihre wichtige Funktion für Demokratie und Gesellschaft auch in Zukunft erfüllen.

Die Vorsitzenden haben sich deshalb für eine deutliche Verankerung der Netzneutralität in der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes ausgesprochen.

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11 Kommentare

  1. Boomblast
    Erstellt am 26. Oktober 2011 um 14:57 | Permanent-Link

    Netzneutralität ist deutlich verankert. Wovor haben die öff-rechtl Angst?

  2. Philip Engstrand
    Erstellt am 26. Oktober 2011 um 15:19 | Permanent-Link

    Die öffentlichen haben davor Angst, das dir jemand einen Internetschluß verkauft, der auf *deinen* Wunsch die öffentlichen ausblendet und dir ermöglicht zu sagen: Ich kann gar keinen Rundfunk empfangen und brauche daher keine GEZ zu zahlen.

    • ***
      Erstellt am 26. Oktober 2011 um 15:40 | Permanent-Link

      Niemand hat Angst. Es geht hier tatsächlich vielmehr darum, Netzneutralität ins TKG aufzunehmen und zwar nicht nur als Fußnote, in einer Überschrift oder in der Begründung, sondern so, dass es Konsequenzen hat – also im Gesetzestext. Deutlich eben.

      • Philip Engstrand
        Erstellt am 26. Oktober 2011 um 17:10 | Permanent-Link

        Ja, und genau das wird nicht passieren.

    • emarkus
      Erstellt am 28. Oktober 2011 um 09:35 | Permanent-Link

      Das wäre cool, wenn man die öffentlichen auf eigenen Wunsch ausblenden könnte und so um die GEZ herum kommt. Ich habe kein Interesse an den öffentlichen und ich bin auch nicht die “Gesellschaft”, die man wohl irgendwie zwangsbeglücken muss.

      Oder wie soll man das verstehen:

      “Nur wenn die Rundfunkanbieter die gesamte Bevölkerung mit ihren Inhalten erreichen, können sie ihre wichtige Funktion für Demokratie und Gesellschaft auch in Zukunft erfüllen.”

      • Philip Engstrand
        Erstellt am 28. Oktober 2011 um 10:09 | Permanent-Link

        Damit das nicht so stehen bleibt: Ich habe hier nur zugespitzt, ich denke nicht wirklicht, das die Öffentlichen hier sofort zuerst an die GEZ denken, sondern eine Art Auftrag zur Grundversorgung sehen.

        Es gibt aber andere Player im Bereich Netzneutralität die die Herstellung der Neutralität und den Netzbetrieb gerne als Problem ausblenden iSv die Netzbetreiber sollen mal machen, was kümmert sie das als Flateratekunde, wieviel Verkehr erzeugt wird.

  3. Boomblast
    Erstellt am 26. Oktober 2011 um 17:50 | Permanent-Link

    Genau das steht im Änderungsantrag. Nicht in einer Fussnote oder in der Begründung sondern mit einem eigenen Paragraphen, also sehr prominent.

    Die Begründung für den Wegfall GEZ ist nicht stichhaltig. 1. Z.Zt. reicht das vorhalten eines Empfangsgerätes oder eines neuartigen Rundfunkgerätes und 2. Mit Einführung der sog. Haushaltsabgabe fällt selbst diese Ausrede aus. Ob man das möchte oder nicht.

  4. André
    Erstellt am 26. Oktober 2011 um 18:33 | Permanent-Link

    Wenn man es denn so sehen will, ist es doch ganz einfach: Die wissen, dass sie als erstes zur Kasse gebeten werden, wenn es darum geht große Inhalteanbieter an den Kosten des Netzbetriebs zu “beteiligen”.

  5. Peter
    Erstellt am 26. Oktober 2011 um 20:50 | Permanent-Link

    Solange die den Leuten netto das Geld wegnehmen, das die für den Internetzugang brauchen, sind das die allerletzten, deren Hilfe man da haben möchte. Die leben Feudalismus und sind die Inkarnation der Diskriminierung, z. B. all jener, deren Bedarf an bewegten und vertonten Bildern gering ist.

  6. Jens Best
    Erstellt am 27. Oktober 2011 um 01:22 | Permanent-Link

    Wenn in den konvergenten Leitung eines NGA-Netzes zukünftig (und in einigen Städten bereits jetzt) TV, “Festnetz-Telefon” und Breitband über eine Leitung kommt, bedeutet Netzneutralität, dass der Access-Provider KEINE gesonderten Video-Kanäle (Früher als TV-Sender bekannt) durch Extrakosten belegen kann; weder auf der Seite der User noch der Anbieter.
    Es macht schon Sinn, mal zwei Sekunden über die heutige und nicht allzu ferne Leitungsrealität nachzudenken.
    Ansonsten sind die üblichen Anti-ÖR-Reflexe hier ein klares Zeichen von gesamtgesellschaftlicher Inkompetenz einiger Nerd-Kreise.

  7. Peter
    Erstellt am 27. Oktober 2011 um 10:44 | Permanent-Link

    @Jens Best (#6)
    Ich empfehle die Lektüre des 15. Vertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Verträge. Mal ganz in Ruhe lesen und verstehen! Und dann überlegen, ob das noch irgendwas mit “Anti-ÖR-Reflexen” und “Nerd-Kreisen” zu tun hat! Ich freue mich schon auf das Gesicht von Jens Best, wenn er die ersten zusätzlichen Zahlungsaufforderungen aus seinem Briefkasten holt. Oder auch nur die erste freundliche Erinnerung an seine “Meldpflichten”. Mal sehen, ob er dann noch immer so für das Öffentlich-Rechtliche Fernsehen glüht.

Ein Trackback

  1. Von Aktuelles 28. Oktober 2011 am 28. Oktober 2011 um 13:04

    [...] Netzneutralität: ARD und Medienanstalten für gesetzliche Regelung [...]

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