Den Schwachsinn der Woche fordert der NRW-Familienminister Armin Laschet (Natürlich CDU). Nichts weniger als eine Alterskennzeichnung für Webseiten möchte er, damit der Jugendschutz gewährleistet werden kann. Entweder solle man die Alterskennzeichnung selbst einbauen oder man brauche dafür eine unabhängige Prüfstelle. Also ich bin für die unabhängige Prüfstelle. Stelle ich mir schon lustig vor, auszurechnen, wie lange die dort tätigen Mitarbeiter brauchen, um alle Webseiten im Netz zu klassifizieren.
Man kann davon ausgehen, dass Herr Laschet keinerlei Ahnung vom Internet hat. Die Idee rangiert auf der Schwachsinns-Skala knapp unter der alten Unions-Idee, dass man doch auf jugendgefährdende Inhalte im Netz erst ab 22 Uhr zugreifen können sollte.
Können wir irgendwann mal medienkompetentes Politiker-Personal bekommen?
Update: Gut möglich, dass sich DerWesten als Quelle ein wenig verhört hat. In der offiziellen Pressemitteilung hört sich das so an:
Die bisherige Strategie, Jugendschutzprogramme zu entwickeln, die eigenständig den Inhalt eines Angebots erkennen und einer Altersgruppe zuordnen können, ist fehlgeschlagen. Deshalb ist es längst überfällig, die Anbieter in die Pflicht zu nehmen, ihre Angebote einzuschätzen oder von einer unabhängigen Stelle einschätzen zu lassen. Laschet: „Nur auf einer solchen Grundlage ist vernünftiger Jugendmedienschutz, der diesen Namen auch verdient, im Internet möglich.“
Der Minister verwies in diesem Zusammenhang auf das gut funktionierende System des Jugendmedienschutzes bei Computerspielen und Kinofilmen (DVD´s): „Hier werden fast alle Produkte, die auf den Markt kommen zur Beurteilung vorgelegt. Für das Internet muss ein vergleichbares System entwickelt werden.“ Bedenken, dies sei nicht zumutbar oder rechtlich nicht möglich, wies der Minister zurück. „Aus meiner Sicht sollte es jedem Anbieter frei stehen, seine Angebote zuklassifizieren. Wenn er es nicht tut, aus welchen Gründen auch immer, würden seine Inhalte durch Programme herausgefiltert und Kindern nicht zugänglich gemacht.“ Die Entscheidung darüber, ob solche Programme genutzt werden, liege aber letztlich bei den Eltern.
Klingt nach dem ICRA-System, wonach Jugendschutz-Filterprogramme bei den Nutzern auf den Computern mit Whitelists arbeiten. In der PM steht zumindest nichts von Verpflichtung. Das wäre dann ungefährlich.
[Danke an Torsten]