Permanenter Verfassungsbrecher

Wolfgang Schäuble wird mittlerweile ein wenig unsouveräner, wenn man ihm Raubbau an unseren Grundrechten vorwirft:

Schäuble wies Kritik zurück, wonach mit immer neuen Sicherheitsgesetzen ein Überwachungsstaat geschaffen wird. “Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden.”

Da fragt man sich, was die Konsequenzen sein werden. Gibts demnächst Abmahnwellen im Netz für die Kritik?

Wo wir schonmal dabei sind: Schäuble will darüber reden, dass die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) das “heimliche Betreten” einer Wohnung zulasse.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Datenschutz, Deutschland und getagged . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

6 Kommentare

  1. effdii
    Erstellt am 23. April 2008 um 11:16 | Permanent-Link

    Also, da ja auch nicht behauptet werden darf, welcher Politiker sich die Haare färbt, kann man wohl davon ausgehen, das an betroffener Stelle auch schonmal darüber nachgedacht wird, gegen “Verleumdungen” juristisch vorzugehen. In diesem Fall aber ist das wohl eher eine “rhetorische Drohung”, den Kritiker auf diese Weise mundtot machen zu wollen, wäre wohl ziemlich ungeschickt. Ich vermute mal, um jemanden wegen Verleumdung dran zu kriegen, muss man schon was sehr konkretes vorweisen können, jedenfalls mehr als eine bisschen Kritik. Ausserdem sprechen die Fakten (sprich Verfassunggerichtsurteile) für sich, da kann sich der Herr gern lange öffentlich & ausführlich beklagen.

  2. Erstellt am 23. April 2008 um 11:24 | Permanent-Link

    Na, es werden noch Beta-Tester für den Überwachungsstaat gesucht…

  3. Erstellt am 23. April 2008 um 12:12 | Permanent-Link

    Permanent die Verfassung brechen wär ja auch für einen Innenminister vielleicht ein bisschen viel verlangt.

  4. effdii
    Erstellt am 23. April 2008 um 12:20 | Permanent-Link

    Aber nicht doch! Niemand hat die Absicht …

    Ausserdem wollen die doch nur “auf Augenhöhe mit den Terroristen kommen”*!

    * So Frau Harderthauer (CSU) vorgestern mehrfach auf Phoenix. Ihr war wohl nicht bewusst, dass die Formulierung durchaus was Zweideutiges hat.

  5. Rolf
    Erstellt am 23. April 2008 um 12:53 | Permanent-Link

    Soll er doch klagen, dann haben wir es demnächst offiziell, dass er ein Verfassungsbrecher ist.

  6. Kai K.
    Erstellt am 23. April 2008 um 13:15 | Permanent-Link

    Steter Tropfen höhlt den Stein bzw. Rechtsstaat und Demokratie. Nicht nur gegenüber dem Innenminister gilt die Pressefreiheit eingeschränkt. Auch gegenüber dem BKA.

    Der BGH hat es in seinem neuesten Streich tatsächlich fertig gebracht, dem Staat bzw. einer seiner Behörden ein “Allgemeines Persönlichkeitsrecht” zuzugestehen. (Zur Erinnerung: Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat – in bestimmten Fällen auch Abwehrrechte gegen andere Bürger, aber niemals in umgekehrter Form!)´

    Die kurze BGH-PM zur Entscheidung (Gründe liegen noch nicht vor) ist hier zu finden und zeigt, wie künftig mit “Kritikern” des Staates umgegangen werden könnte:

    Die Klägerin hat geltend gemacht, in dem Artikel würden unwahre Tatsachen über den Umgang des BKA mit dieser Akte behauptet, die geheime Informationen ausländischer Geheimdienste enthalte. Diese Behauptung sei geeignet, das Ansehen des BKA in der Öffentlichkeit herabzumindern, weil der Eindruck vermittelt werde, das BKA setze Geheiminformationen zweckwidrig ein und lasse zu, dass sie durch Veröffentlichung entwertet würden. [...] Der u. a. für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat das Berufungsurteil bestätigt und entschieden, dass auch einer Behörde ein Richtigstellungsanspruch zustehen kann, wenn die konkrete Äußerung geeignet ist, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen.

6 Trackbacks

  1. Von blog-apoc » Stasi 2.0: Comming Soon am 23. April 2008 um 12:40

    [...] Verfassungsfeind Nr.1 zu sein konfrontiert wurde, lies er(zumindest ein wenig) die Maske fallen(via Netzpolitik – Permanenter Verfassungsbrecher): Schäuble wies Kritik zurück, wonach mit immer neuen Sicherheitsgesetzen ein Überwachungsstaat [...]

  2. [...] 2, 23.04., 14.20h netzpolitik.org – Permanenter Verfassungsbrecher: Da fragt man sich, was die Konsequenzen sein werden. Gibts demnächst Abmahnwellen im Netz für [...]

  3. Von Quasipresseschau vom 23.4.2008 | NIGHTLINE am 23. April 2008 um 20:02

    [...] Permanenter Verfassungsbrecher Schäuble wird dünnhäutig. Oder wie die Linkszeitung schreibt: Schäuble will nun schon Sprache regeln [...]

  4. Von 24stunden.de » Nicht permanent = manchmal? am 24. April 2008 um 09:17

    [...] Nicht permanent = manchmal? Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat nun wohl keine Lust mehr, sich andauernd verleumden zu lassen. Und so rät er: “Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden.” [via, via] [...]

  5. Von Stefans Home am 24. April 2008 um 12:28

    Sprachlosigkeit…

    Laut Herrn Schäuble ist ein heimliches Betreten der Wohnung kein Widerspruch zum §13 des Grundgesetzes – dieser sagt: Die Wohnung ist unverletzlich. Ein kurzer, unbemerkter Besuch, um den Bundestrojaner zu installieren, sei ja keine Durchsuchung und …

  6. [...] Wolfgang Schäuble in dem gerade gegebenen Interview vorträgt, er sei kein “permanenter Verfassungsbrecher”, so ist das ist eine grobe Verzerrung der [...]

Ihr Kommentar

Ihre E-Mail wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

*
*

Du kannst diese HTML Tags und Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Anzeige
Die von uns verfassten Inhalte stehen unter der Lizenz CC BY-NC-SA.
Netzpolitik.org nutzt Wordpress. Das Design ist ein Thematic-Kind von Linus Neumann.