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Mittwoch, 19. März 2008

Karlsruhe schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

Vor einer halben Stunde ist die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bekannt geworden, dass die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsdaten eingeschränkt werden muss, bis die Verfassungsklage von mehr als 34.000 BürgerInnen entscheiden ist. Die Verfassungsrichter entschieden, das nur in Fällen schwerer Straftaten die Daten vorerst genutzt werden dürfen. Für die Aufklärung von einfachen oder per Telekommunikation begangenen Straftaten dürfen die Daten nicht genutzt werden. In der Entscheidung heisst es zur Begründung unter anderem:

“In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.”

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die Eilentscheidung und betont:

“Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt. Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und KFZ-Kennzeichenerfassung machen deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die Grundrechte entgegenhält.”

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert als Konsequenz der heutigen Entscheidung den Rücktritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD):

“Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar”, erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe. “Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um ’schwerste Kriminalität’, während das Gesetz in Wahrheit jede ‘mittels Telekommunikation’ begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie ‘in minimaler Weise um’, während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. Wir brauchen endlich wieder freiheitsfreundliche Innen- und Justizminister!”

27 Comments so far

1. brodo schrieb am 19. März 2008 um 9:55

Moin.

Stimmt es, das die Richter der EU-Richtlinie folgen müssen? Weil das wurde gerade so im Radio gesagt. Ich habe das aber anders in Erinnerung. Was ist eigentlich wenn die Klage gegen die EU-Richtlinie Erfolg hat?

2. defsage.de » Blog Archive » Vorratsdatenspeicherung teilweise gekippt schrieb am 19. März 2008 um 9:56

[...] fundierter nochmal bei netzpolitik aufgearbeitet. Schreib einen [...]

3. bhar schrieb am 19. März 2008 um 10:01

für mich ein toller erfolg, der einfach mut macht gegen politische entscheidungen zu protestieren. bleibt nur zu hoffen, dass ende des jahres das gesetz ganz vom tisch ist.

4. daburna.de - Der Blog » Blog Archive » Eilentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung schrieb am 19. März 2008 um 10:01

[...] Reaktionen gibt es hier zu [...]

5. bluelectric.org » MyBVerfG! schrieb am 19. März 2008 um 10:02

[...] der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes in der angekündigten Eilentscheidung (PDF) zur Vorratsdatenspeicherung. Die daraus gezogene Folgerung lautet nun nicht, dass die Datenspeicherung ausgesetzt ist. Schade [...]

6. la deutsche vita schrieb am 19. März 2008 um 10:06

Bei Marginal Revolution stand der treffende Satz: “The integrity of our criminal justice system rests on the notion that we investigate crimes, not people.” Vielleicht gilt das auch für Deutschland.

7. Sal schrieb am 19. März 2008 um 10:17

@1 brodo:
Ja, das würde mich auch interessieren, was passiert, wenn das BVG eine EU-Richtlinie als verfassungswidrig deklariert, bzw. ob das überhaupt möglich ist?

8. Verfassungsgericht setzt Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft « * zufallsfaktor schrieb am 19. März 2008 um 10:19

[...] gibt’s freilich bei netzpolitik.org, wo man u.a. lesen kann, dass der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung den Rücktritt der [...]

9. Kai K. schrieb am 19. März 2008 um 10:23

hier der Link zum vollständigen Beschluss:
http://tinyurl.com/ypnu9n

10. zorin schrieb am 19. März 2008 um 10:33

Mal ne Frage dazu… hat das Urteil auch bedeutung in Sachen p2p/ Urheberrechtsverletzungen? Bis jetzt haben die TK-Anbieter ja bei der kleinsten Anzeige die Daten rausgegeben. Dürfen die das noch?!

12. Bundesjustizministerin Zypries: Rücktritt? | Die Welt oder warum heisst es Clowns unlimited schrieb am 19. März 2008 um 10:41

[...] Informationen sind auf netzpolitik.org zu [...]

13. Timeblog.de » Erster Erfolg gegen Vorratsdatenspeicherung schrieb am 19. März 2008 um 10:59

[...] dem unnachgiebig machtgeilen Überwachungswahn unserer federführenden Politiker erwiesen: Die Verwendbarkeit gespeicherter Vorratsdaten wird eingeschränkt. Die Forderung des Rücktritts von Zypries unterstütze ich. Während zur einen Seite [...]

15. Vorratsdatenspeicherung wurde in Eilentscheidung eingeschränkt - Nerdcore schrieb am 19. März 2008 um 11:21

[...] Link zu Netzpolitik | Link zum Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (via und danke an alle, die’s geschickt haben) [...]

16. Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt | MellowBox schrieb am 19. März 2008 um 12:40

[...] - Vorratsdatenspeicherung teilweise ausser Kraft Netzpolitik - Karlsruhe schränkt Vorratsdatenspeicherung ein Gulli - Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht Altherr - Eilmeldung: [...]

17. Eilantrag: Verfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung kräftig ein at NetReaper - Andersmensch schrieb am 19. März 2008 um 12:55

[...] Netzpolitik.org: Karlsruhe schränkt Vorratsdatenspeicherung ein [...]

18. Fuchs schrieb am 19. März 2008 um 14:25

@brodo & sal: Darauf wird in Abschnitt 135 ff. des Beschlusses eingegangen. Im Wesentlichen heißt es, wenn die EU mit dem Grundgesetz vergleichbare Grundrechte bietet, dann ist das Bundesverfassungsgericht in Fragen der Verfassungsmäßigkeit von nationalen Umsetzungen von EU-Richtlinien nicht zuständig. In diesem Fall mache die Richtlinie “zwingende Vorgaben” für deren Umsetzung es keinen Spielraum gibt.

Weiter heißt es, dass es für einstweilige Anordnungen den Sonderfall gibt, dass diese auch EU-Richtlinien “in besonderen Ausnahmefällen” (Abschnitt 144) — die hier nicht vorgelegen hätten — einstweilig außer Kraft setzen können, aber nur bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Dann würden sie so oder so zwingend wieder in Kraft treten.

Das Fazit der Richter war jetzt, das Gesetz einstweilig auf das Minimum der von der Richtlinie festgesetzten Vorschriften zu beschneiden.

Außerdem wird erwähnt, dass im Falle des Erfolges der irländischen Klage (wenn die Richtlinie also als nichtig erklärt würde), die Sache vollständig auf Konformität mit dem deutschen GG geprüft werden könne.

19. ganz schrieb am 19. März 2008 um 14:46

anbei gilt eine eu-richtlinie 1:1, auch wenn sie nicht zeitgerecht in landesrecht umgesetzt wird, sollte die umsetzungsfrist verstreichen. (eugh urteil kann ich auf wunsch rauskramen)

21. Datenstaub » Blog Archive » Verfassungsgerichtsurteil zur Vorratsdatenspeicherung schrieb am 19. März 2008 um 19:20

[...] Infos gibt es z.B. beim AK-Vorrat, netzpolitik.org, südeutsche und [...]

22. HASENFARM | es hat sich gelohnt aufzustehen schrieb am 19. März 2008 um 19:47

[...] (Quelle: Netzpolitik) [...]

23. Die_Farmblogger schrieb am 19. März 2008 um 20:35

[...] mal gespannt ob sich durch das Buch ein wenig an der Schizophrenie ändert mit der wir einerseits gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen und andererseits einer Firma freiwillig mehr und intimere Daten überlassen. … die meisten [...]

24. /e-politik.de/blog schrieb am 19. März 2008 um 21:37

[...] die Daten nicht genutzt werden. In der Entscheidung heisst es zur Begründung unter anderem: [mehr][via netzpolitik.org] Geschrieben am 19.03.2008 um 21:30 von Christian Heise in Kurzmeldungen - [...]

25. Readers Edition » Verfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein schrieb am 20. März 2008 um 3:03

[...] Netzpolitik - Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - [...]

26. firenze schrieb am 21. März 2008 um 16:13

Das Gute an der Liechtensteinaffäre ist, daß diejenigen, die diese unseligen Antiterrorgesetze beschlossen, sprich den massiven Abbau der Bürgerrechte, nunmehr feststellen, ein fettes Eigentor geschossen zu haben.

27. Vorratsdatenspeicherung verstoßt gegen das Grundrecht at Die Geschichte der Überwachung schrieb am 24. März 2008 um 17:49

[...] Der deutsche Verfassungsgerichtshof hat die Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt, da sie gegen das Grundrecht verstoßt. (Netzpolitik) [...]

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