Ist TOR ein Telemedien- oder Telekommunikationsdienst?

Der Deutschlandfunk hat am Samstag über den 24. Chaos Communication Congress in Berlin berichtet: Protest gegen neugierige Staatsmacht. Interessant ist die Einschätzung von Julius Mittenzwei,wonach TOR-Anonymisierungsserver nicht unter die Vorratsdatenspeicherung fallen.

Dr. Julius Mittenzwei ist Mitglied des TOR-Entwicklungs Teams und gleichzeitig Rechtsanwalt. Er glaubt nicht, dass die deutschen Betreiber eines Tor-Knotenpunkts dazu verpflichtet sind, ab 1. Januar jeglichen Datenverkehr zu speichern. Viele private Betreiber eines TOR Knotenpunkts haben einfach kein Geld, nachzurüsten. Brauchen sie auch nicht, meint Julius Mittenzwei:

“Wir gehen davon aus, dass es ein Telemediendienst ist, dass es kein Telekommunikationsdienst ist und deshalb schon von vornherein aus dem Anwendungsbereich der Vorratsdatenspeicherung herauszunehmen ist. Weil es eben nicht auf dem untersten Layer ansetzt, sondern ein Dienst ist, der auf einem Telekommunikationsmedium, das schon besteht, aufsetzt.”

Hier ist die passende MP3.

Passend dazu ist auch dieser Talk auf dem 24c3 über “TOR“:

Die Vortragenden berichten über den Betrieb und das Abuse-Handling des Anonymisierers. Weitere Aspekte werden erörtert: Was plant der CCC hinsichtlich Anonymisierungstechniken? Welche Angebote kann der Club Exit-Node-Betreibern machen, wenn sie das Risiko einer Hausdurchsuchung nicht eingehen können?

Gibt es hier als Matroska-Video.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Datenschutz, Deutschland, Digital Rights, Podcast. Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

3 Kommentare

  1. Erstellt am 2. Januar 2008 um 23:18 | Permanent-Link

    Jaja, die deutschen Gesetze und findige Juristen ;-) Einer dieser Zunft (Udo Vetter) erklärt übrigens auch recht amüsant, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten sollte: http://www.blggr.de/wie-verhalte-ich-mich-bei-einer-hausdurchsuchung/

  2. pab
    Erstellt am 2. Januar 2008 um 23:46 | Permanent-Link

    Imho keine Chance. TOR ist zweifellos ein Telekommunikationsdienst. Die Gesetzesbegründung nimmt direkt Bezug auf Anonymisierungsdienste. Kein Gericht wird das Gesetz gegen den eindeutigen Willen des Gesetzgebers auslegen. Die Speicherpflicht gilt – übrigens auch für Server im Ausland, wenn der Betreiber in Deutschland sitzt. “Betreiber” ist der Auftraggeber bei gemieteten Servern.

  3. Erstellt am 3. Januar 2008 um 01:36 | Permanent-Link

    Wie sieht es denn mit Proxies aus?

2 Trackbacks

  1. Von Kurz verlinkt (5) : SaarBreaker am 2. Januar 2008 um 23:39

    [...] Netzpolitik: Ist TOR ein Telemedien- oder Telekommunikationsdienst? Der Deutschlandfunk hat am Samstag über den 24. Chaos Communication Congress in Berlin berichtet: Protest gegen neugierige Staatsmacht. Interessant ist die Einschätzung von Julius Mittenzwei,wonach TOR-Anonymisierungsserver nicht unter die Vorratsdatenspeicherung fallen. [...]

  2. [...] von TOR. Zumindest im Moment ist noch unklar, ob diese denn unter das Gesetz fallen. Laut Julius Mittenzwei ist dies nicht [...]

Ihr Kommentar

Ihre E-Mail wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

*
*

Du kannst diese HTML Tags und Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Anzeige
Die von uns verfassten Inhalte stehen unter der Lizenz CC BY-NC-SA.
Netzpolitik.org nutzt Wordpress. Das Design ist ein Thematic-Kind von Linus Neumann.