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Mittwoch, 2. Januar 2008

Ist TOR ein Telemedien- oder Telekommunikationsdienst?

Der Deutschlandfunk hat am Samstag über den 24. Chaos Communication Congress in Berlin berichtet: Protest gegen neugierige Staatsmacht. Interessant ist die Einschätzung von Julius Mittenzwei,wonach TOR-Anonymisierungsserver nicht unter die Vorratsdatenspeicherung fallen.

Dr. Julius Mittenzwei ist Mitglied des TOR-Entwicklungs Teams und gleichzeitig Rechtsanwalt. Er glaubt nicht, dass die deutschen Betreiber eines Tor-Knotenpunkts dazu verpflichtet sind, ab 1. Januar jeglichen Datenverkehr zu speichern. Viele private Betreiber eines TOR Knotenpunkts haben einfach kein Geld, nachzurüsten. Brauchen sie auch nicht, meint Julius Mittenzwei:

“Wir gehen davon aus, dass es ein Telemediendienst ist, dass es kein Telekommunikationsdienst ist und deshalb schon von vornherein aus dem Anwendungsbereich der Vorratsdatenspeicherung herauszunehmen ist. Weil es eben nicht auf dem untersten Layer ansetzt, sondern ein Dienst ist, der auf einem Telekommunikationsmedium, das schon besteht, aufsetzt.”

Hier ist die passende MP3.

Passend dazu ist auch dieser Talk auf dem 24c3 über “TOR“:

Die Vortragenden berichten über den Betrieb und das Abuse-Handling des Anonymisierers. Weitere Aspekte werden erörtert: Was plant der CCC hinsichtlich Anonymisierungstechniken? Welche Angebote kann der Club Exit-Node-Betreibern machen, wenn sie das Risiko einer Hausdurchsuchung nicht eingehen können?

Gibt es hier als Matroska-Video.

5 Kommentare

  1. Robert B. am 02.01.2008 um 23:18 (Antworten)

    Jaja, die deutschen Gesetze und findige Juristen ;-) Einer dieser Zunft (Udo Vetter) erklärt übrigens auch recht amüsant, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten sollte: http://www.blggr.de/wie-verhalte-ich-mich-bei-einer-hausdurchsuchung/

  2. Kurz verlinkt (5) : SaarBreaker am 02.01.2008 um 23:39

    [...] Netzpolitik: Ist TOR ein Telemedien- oder Telekommunikationsdienst? Der Deutschlandfunk hat am Samstag über den 24. Chaos Communication Congress in Berlin berichtet: Protest gegen neugierige Staatsmacht. Interessant ist die Einschätzung von Julius Mittenzwei,wonach TOR-Anonymisierungsserver nicht unter die Vorratsdatenspeicherung fallen. [...]

  3. pab am 02.01.2008 um 23:46 (Antworten)

    Imho keine Chance. TOR ist zweifellos ein Telekommunikationsdienst. Die Gesetzesbegründung nimmt direkt Bezug auf Anonymisierungsdienste. Kein Gericht wird das Gesetz gegen den eindeutigen Willen des Gesetzgebers auslegen. Die Speicherpflicht gilt - übrigens auch für Server im Ausland, wenn der Betreiber in Deutschland sitzt. “Betreiber” ist der Auftraggeber bei gemieteten Servern.

  4. Robert B. am 03.01.2008 um 01:36 (Antworten)

    Wie sieht es denn mit Proxies aus?

  5. [...] von TOR. Zumindest im Moment ist noch unklar, ob diese denn unter das Gesetz fallen. Laut Julius Mittenzwei ist dies nicht [...]

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