Ist TOR ein Telemedien- oder Telekommunikationsdienst?

Der Deutschlandfunk hat am Samstag über den 24. Chaos Communication Congress in Berlin berichtet: Protest gegen neugierige Staatsmacht. Interessant ist die Einschätzung von Julius Mittenzwei,wonach TOR-Anonymisierungsserver nicht unter die Vorratsdatenspeicherung fallen.

Dr. Julius Mittenzwei ist Mitglied des TOR-Entwicklungs Teams und gleichzeitig Rechtsanwalt. Er glaubt nicht, dass die deutschen Betreiber eines Tor-Knotenpunkts dazu verpflichtet sind, ab 1. Januar jeglichen Datenverkehr zu speichern. Viele private Betreiber eines TOR Knotenpunkts haben einfach kein Geld, nachzurüsten. Brauchen sie auch nicht, meint Julius Mittenzwei:

„Wir gehen davon aus, dass es ein Telemediendienst ist, dass es kein Telekommunikationsdienst ist und deshalb schon von vornherein aus dem Anwendungsbereich der Vorratsdatenspeicherung herauszunehmen ist. Weil es eben nicht auf dem untersten Layer ansetzt, sondern ein Dienst ist, der auf einem Telekommunikationsmedium, das schon besteht, aufsetzt.“

Hier ist die passende MP3.

Passend dazu ist auch dieser Talk auf dem 24c3 über „TOR“:

Die Vortragenden berichten über den Betrieb und das Abuse-Handling des Anonymisierers. Weitere Aspekte werden erörtert: Was plant der CCC hinsichtlich Anonymisierungstechniken? Welche Angebote kann der Club Exit-Node-Betreibern machen, wenn sie das Risiko einer Hausdurchsuchung nicht eingehen können?

Gibt es hier als Matroska-Video.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

5 Ergänzungen

  1. Imho keine Chance. TOR ist zweifellos ein Telekommunikationsdienst. Die Gesetzesbegründung nimmt direkt Bezug auf Anonymisierungsdienste. Kein Gericht wird das Gesetz gegen den eindeutigen Willen des Gesetzgebers auslegen. Die Speicherpflicht gilt – übrigens auch für Server im Ausland, wenn der Betreiber in Deutschland sitzt. „Betreiber“ ist der Auftraggeber bei gemieteten Servern.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.