Sehr interessant sind die Anmerkungen zur Datenschutzdebatte von Hans Leyendecker im Deutschlandfunk: Die Kinder des Großen Bruders.
Das Erstaunliche dabei ist, dass viele Bürger die Kapitulation der Privatheit schulterzuckend hinnehmen. Dabei ist es erst 24 Jahre her, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil Grundlegendes über das Recht auf Privatheit gesagt hat. Die Richter wandten sich gegen eine Gesellschaftsordnung, „in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß“. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, es steht nicht wortwörtlich in der Verfassung, aber es wurde von den Richtern vor mehr als 20 Jahren definiert. Der Bürger solle, so hieß es damals, nicht befürchten müssen, „dass abweichende Verhaltensweisen notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergeben werden dürfen“. Das Urteil stammt exakt vom 15. Dezember 1983. Aber die Frage, wer was wann und warum bei welcher Gelegenheit über jemanden in Erfahrung bringen will, klingt heute schon fast anachronistisch.
Gibts auch hier als MP3.